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Die Konzessionsverträge
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Konzessionsgesuche
Im Jahre 1897 ersuchte die Maschinenfabrik Oerlikon (MFO) den Regierungsrat des Kantons Schwyz um eine Konzession für die Wasserkraftnutzung der Sihl am Etzel. Die Bezirke Einsiedeln und Höfe erteilten der MFO im Jahr 1900 die Erlaubnis für den Sihlseebau. Diese Konzession blieb ungenutzt und erlosch am 01.10.1910. Rechtliche und finanzielle Schwierigkeiten verhinderten damals die Ausführung des Werkes. Dennoch interessierten sich die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) für das Projekt. Sie kauften die Projektstudien mit den dazugehörenden Berichten, Plänen, Berechnungen und Gutachten. Die SBB wollten den elektrischen Bahnbetrieb einführen und stellten ein Gesuch um die Erteilung der Etzelwerkkonzession. Im Juli 1919 lag der Vertragsentwurf für die Etzelwerkkonzession vor, der im Jahre 1926 mit einem Zusatzvertrag betreffend Strassenwesen und Energielieferungsvertrag ergänzt wurde. Die Konzession für das Etzelwerk wurde 1929 von den an der Sihl interessierten Kantonen Zürich, Schwyz und Zug an die Schweizerischen Bundesbahnen verliehen. Der Bau des Werkes erfolgte in den Jahren 1932-37 durch die am 12.08.1931 gegründete Etzelwerk AG (EWAG) als Gemeinschaftsanlage der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) und der Nordostschweizerischen Kraftwerke AG (NOK). Mit dem Ablauf der ersten Konzessionsperiode 1937-87 traten die Nordostschweizerischen Kraftwerke AG am 30.09.1987 aus der Etzelwerk AG aus. Die SBB wurden ab 1. Oktober 1987 Alleininhaber aller Aktien der Etzelwerk AG. |
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Die Etzelwerkkonzession
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Vertragspartner |
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"Dr Sihlsee ghört i üs!" Die Etzelwerk-Konzession lief am 30. September 1987 aus. Die SBB und die Kantone Schwyz, Zürich und Zug verhandelten über die Konzessionserneuerung. Aus diesem Anlass wurde die Aktion "Dr Sihlsee ghört i üs!", der sich alle grossen Ortsparteien von Einsiedeln anschlossen, gegründet. Sie stand unter der Leitung des Notars des Bezirkes Einsiedeln, Bruno Frick. Sechs Jahre verhandelten die Behörden mit den SBB ergebnislos. 1987 lief dann die Konzession aus. Die SBB wollten sie mit den gleichen wie vor 50 Jahren vereinbarten Bedingungen erneuern. Die Behörden wünschten eine neue Konzession mit angepassten Regelungen. In der Folge wurde das Bundesgericht angerufen und der Bundesrat miteinbezogen. Die Aktion hatte zum Ziel die Verhandlungsposition der Behörden zu stärken, was auch gelang. |
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Aus einem Interview mit Bruno Frick: "Jetzt im Winter 1989 ist der Bundesgerichtsentscheid gefällt. Das Bundesgericht entschied: 1. Die Konzessionsverlängerung dauert nur 30 Jahre, nicht 50 Jahre wie von den SBB gefordert. 2. Neuregelung der Entschädigung, mehr Vorzugsenergie (Gratisstrom und Elektrizität zu Selbstkosten) Es ist ein Teilerfolg für Einsiedeln. Da sich die SBB und der Kanton Schwyz über die Vorzugsenergie und die Entschädigung noch nicht einig geworden sind, muss der Bundesrat entscheiden, wie viel die Kantone Schwyz, Zürich und Zug in Zukunft erhalten werden." Nach: http://www.ad-obersee.ch/sihl-gesch.htm zur Startseite |
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