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Der Schweizer Tierschutz STS verurteilt die laschen Schweizer Behörden, die den Import von Geflügel und Kaninchen aus China nicht verbieten wollen. Die neue STS-Initiative jedoch bringt eine Handhabe für derartige Importstopps. Den Entscheid über die Einfuhr von Schächtfleisch hingegen verbleibt beim Bundesrat. Der Schweizer Tierschutz STS kritisiert den Entscheid der Bundesämter für Gesundheit (BAG) und Veterinärwesen (BVet), sich nicht dem Entscheid der Europäischen Union (EU) anzuschliessen und Fleisch aus China zu bannen. Nicht nur aus Gründen der Lebensmittelsicherheit, sondern auch aus Tierschutz-Ueberlegungen wäre ein solches Importverbot dringend angezeigt. Denn ein grosser Teil des in der Schweiz konsumierten Geflügelfleischs wird zu Spottpreisen importiert, etwa aus brasilianischen und chinesischen Tierfabriken. Die qualvollen Mastbedingungen mit hierzulande verbotenen Leistungsförderern, gepferchter Haltung und fehlendem Auslauf äussern sich jetzt in Antibiotika-Rückständen im chinesischen Pouletfleisch. Neben rund 14'000 Tonnen Geflügel führt die Schweiz Jahr für Jahr auch über 600 Tonnen Kaninchenfleisch aus China ein. Auch diese Tiere werden im Reich der Mitte in engsten Käfigen gehalten, bis zu 10'000 Tiere vegetieren dichtgedrängt in mehrstöckigen Verschlägen in einer einzigen Halle vor sich hin. Statt herumzurennen und Höhlen zu graben, sind die von Natur aus sehr aktiven Tiere zur Untätigkeit verurteilt. Der STS ruft die Schweizerinnen und Schweizer auf, auf importiertes Qual-Fleisch zu verzichten. Wer Fleisch isst, soll Schweizer Poulets und Kaninchen wählen und dabei artgerechte Produktionen berücksichtigen. Gefordert sind aber auch die zuständigen Bundesämter. Schon heute könnten die Schweizer Behörden es der EU gleich tun und ein Verbot aussprechen. Weil man offenbar die Konfrontation mit der WTO scheut, versteckt man sich hinter neue Laboranalysen, die jetzt angeblich häufiger durchgeführt werden sollen. Die Ende Januar 02 Tagen lancierte neue Initiative des STS «Tierschutz Ja!» macht den Behörden Beine: So würden «Tiere und tierische Erzeugnisse nur in die Schweiz eingeführt werden, wenn ihre Haltung beziehungsweise Herstellung im Ausland nicht gegen die Grundsätze der eidgenössischen Tierschutzgesetzgebung verstösst». Bei einer Annahme der Initiative «Tierschutz JA!» müsste selbstverständlich auf Gesetzesebene definiert werden, welche Produkte darunter fallen und wo andere Abwägungen mit einbezogen werden müssen. Während Stopfleber, Froschschenkel, Käfigeier, chinesisches Doping-Poulet und Qual-Kaninchen wohl unbestrittenermassen darunter fallen, sind die Voraussetzungen bei im Ausland geschächtetem Fleisch anders. Hier muss der Gesetzgeber eine Güterabwägung vornehmen. Der STS ist der Überzeugung, dass es valable Alternativen zur heutigen Form des Schächtens gibt und dass langfristig das Schlachten ohne Betäubung weltweit aufhören muss. Die Auslegung des entsprechenden Artikels liegt jedoch im Ermessen des Bundesrats. Er wird bei einem Ja entscheiden müssen, ob er den Import von geschächtetem Fleisch aus rechtlichen oder politischen Gründen vorläu-fig auch weiterhin bewilligen will. Siehe
auch
Fragen, Bemerkungen an den Schweizer Tierschutz STS Homepage Schweizer Tierschutz STS Mit frdl. Genehmigung des Präsidenten des STS Heinz Lienhard
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