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EU-Fachkommission
deckt krasse Tierschutzwidrigkeiten in der Pelztierhaltung auf.
Der wissenschaftliche Beirat unstersuchte Im Auftrag der Europäischen Kommission untersuchte der wissenschaftliche Beirat die Haltung von Nerzen, Füchsen, Frettchen, Marderhunden, Nutria (Bisamratten) und Chinchillas in den Pelztierfarmen der EU und äussert in dem soeben veröffentlichten Bericht schwere Kritik zur Tierhaltung und macht Verbesserungsvorschläge.
Der STS Schweizer Tierschutz begrüsst den wissenschaftlichen Bericht Dieser
setzt sich sehr kritisch mit den Zuständen in den sogenannten Pelztierfarmen
auseinandersetzt. Der 211-seitige, ausführliche Bericht hält
fest, dass die per-manente Haltung in Drahtgitterkäfigen schwere Folgen
für das Wohlbefinden der Pelztiere nach sich zieht.
Die grössten Mängel ortet der Bericht
Die
Tierarten, die für die Pelzproduktion Verwendung finden, könnten
nicht als domestiziert bezeichnet werden, ganz im Gegensatz zu den Nutz-
oder Hoftieren, wird im Bericht festgehalten. Die Pelztiere haben nach
wie vor die Verhaltenscharakteristika der Wildtiere beibehalten. Das Fazit
der Wissenschaftler: In den engen Drahtgitterkä-figen können
sich die Tiere nicht artgerecht bewegen; das Haltungssystem verunmöglicht
dem Tier, seine art-spezifischen Bedürfnisse auszuleben.
Verbot der Käfighaltung Das
englische Parlament verabschiedete am 22. November 2000 ein Verbot der
kommerziellen Pelztierhaltung. Die Verordnung wird am 1. Januar 2003 in
Kraft treten. In Holland begann die Übergangsfrist zur Abschaffung
der Fuchs- und Chinchillafarmen im April 1998. Ein Verbot der Nerzfarmen
ist in Vorbereitung. Italien hat im März 2001 strenge Vorschriften
für die Pelztierzucht erlassen, die am 1. Januar 2006 in Kraft treten
werden. In der Schweiz und in Österreich gibt es keine Pelztierfarmen.
Der Bericht des wissenschaftlichen Beirats der EU-Kommission macht deutlich, dass die unnötigen und äusserst brutalen Pelztierkäfige auch in den übrigen Ländern der EU möglichst rasch aus dem Verkehr gezogen werden sollten. Siehe
auch
Homepage Schweizer Tierschutz STS 4.1.02 Mit frdl. Genehmigung des Präsidenten des STS Heinz Lienhard
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