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Schweizer Tierschutz STS Der
Schweizer Tierschutz STS macht darauf aufmerksam, dass sich Autofahrer
strafbar machen, wenn sie ihre Hunde über längere Zeit im Auto
der prallen Sonne aussetzen.
Bei sommerlichen Temperaturen können in einem an der Sonne stehenden ver-schlossenen Personenauto innert weniger Minuten Temperaturen von weit über 60 Grad Celsius auftreten. Auch das spaltweise Öffnen der Seitenfenster ändert an der Hitze im Fahrzeug wenig. Der geringe Luftraum im Auto verunmöglicht dem eingeschlossenen Tier einen Wärmeaustausch über Hecheln oder Verdunstung, und gestresste Tiere können bei fortschreitender Hitzebelastung den Hitzetod durch Kreislaufzusammenbruch erleiden. Das Eidgenössische Tierschutzgesetz stellt in Art. 22 Abs. 1 und in Art. 27 TSchG das starke Vernachlässigen eines Tieres als einen Anwendungsfall der Tierquälerei unter Strafe. Das längerfristige Zurücklassen eines Tieres im sonnenbeschienenen Auto wird als fahrlässige Tierquälerei durch Vernachlässigung qualifiziert. Der Fehlbare hat mit einer Haft oder Busse bis zu 20'000 Franken zu rechnen. Da in der Regel davon auszugehen ist, dass der Tierhalter seinen Hund mehr aus Unwissen oder Unbedachtheit im heissen Auto zurücklässt, als dass er dessen Tod bewusst in Kauf nimmt, kann die Rettungsaktion des gefährdeten Tieres auch mit der mutmasslichen Einwilligung des Tierhalters gerechtfertigt werden: Auch strafrechtlich lässt sich ähnlich argumentieren, so dass bei einer Befreiungsaktion keine grossen Unannehmlichkeiten zu befürchten sind. *** Beachten Sie jedoch immer Folgendes:
Homepage Schweizer Tierschutz STS courtesy of President Heinz Lienhard, Schweizer Tierschutz STS
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