Es habe einige wenige Reklamationen, aber keine gravierende Vorfaelle gegeben,
man habe ein Zeichen setzen wollen.
C. Kraettli,
Praesidentin Tierschutzverband des Kanton St. Gallen.
Offener Brief eines
engagierten Tierschuetzers auf Maulkorb- und Leinenzwang
Bruno Wuerth Praesident
TierschutzvereinRorschach Schweiz
Herr Gemeindeammann,
Sehr geehrte Gemeinderaete
Ihr kuerzlich gefaellter
Entscheid den Maulkorb- und Leinenzwang fuer «Kampfhunderassen»
einzufuehren ist ein «Burleske» fuer die es wohl nur zwei Erklaerungen
gibt:
Entweder ist es kalt
berechnete Profilierungssucht gegenueber einer durch verantwortungslose,
sensationsgeile Medien fehlorientierte Oeffentlichkeit, oder aber es ist
erschreckende Unwissenheit in tierpsychologischer Hinsicht mit deren laengst
verfuegbaren Erkenntnissen. Trifft erstere zu, ist es peinliche Servilitaet
an die manipulierte Oeffentlichkeit.
Im zweiten Fall waere
Ihre Verordnung ein unueberlegter Hueftschuss in eine falsche Richtung,
bevor das Ziel ueberhaupt erkannt wurde. Was fuer eine Behoerde nicht weniger
peinlich waere.
Die gegenueber TELE
24 geaeusserte Bemerkung vom Gemeindeammann, Tierschutz interessiere
ihn nicht, da er Menschen
und nicht Tiere zu schuetzen habe, illustriert aufs Schoenste die so lockeren
Spruechen zu Grunde liegende Geisteshaltung.
Im interesse des Tieschutzvereins
Bezirk Rorschach stelle ich an Sie jetzt die nachstehenden Fragen:
-
1. Welche Hunderasse ist
«Kampfhund» in kynologischer Hinsicht?
-
2. Wie ist diese Rasse
genetisch definierbar?
-
3. Auf welche Weise gedenken
Sie Ihre neuen Vorschriften durchzusetzen?
-
4. Werden von den Besitzern
der durch Sie definierten «Kampfhunde» weiterhin Hundesteuern
kassiert?
Ich bitte um Stellungnahme
und gruesse Sie vorderhand mit vorzueglicher Hochachtung
5. November 2000,
Bruno Wuerth Praesident Tierschutzverein Bezirk Rorschach
Der Autor Bruno Wuerth bekam bis zum 17. November gegn 10 durchwegs positive Rueckmeldungen
Die Antwort der Exekutive,
des Gemeinderates 13. November 2000:
Der Gemeinderat ist
ganz klar der Meinung, dass sich eine einheitliche Regelung zumindest auf
kantonaler Ebene aufdraengt. Diesen Vorgang zu Beschleunigenwar eines der
Ziele des umstrittenen Gemeideratsbeschlusses (!).
Das grosse Echo, auch seitens anderer Gemeinden, bestaerkt uns darin, auf
dem richtigen Weg zu sein.
Selbstverstaendlich
sind wir gerne bereit, die Leinen- und Maulkorbpflicht durch ein neues,
griffiges Hundegesetz abzuloesen.
Wir
verzichten darauf, Ihnen Ihre Fragen im Schreiben vom 7. November 2000
zu beantworten, da Sie die Antworten darauf wohl besser wissen.
(Da
schweigt des Saengers Hoeflichkeit, Anmerkung Tierinformation)
Mit frdl. Genehmigung
des Autoren Bruno Wuerth, Praesident TSV Rorschach
Fragen, Bemerkungen
an Tierschutzverein Rorschach, Postfach 232, 9400 Rorschach (Schweiz)
*****
Die St. Galler Justiz- und Polizedepartement greift ein (21.2.01),
für eine solche Bestimmung fehle die rechtliche Grundlage
Genereller
Leinen- und Maulkorbzwang für «gefährliche»
Hunderassen ist ist in den Gemeinden nicht gestattet
Die Anordnung des
Gemeinderates von Rorschacherberg wird aufgehoben
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