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Maulkorb- und Leinenzwang fuer «Kampfhunde» in der Gemeinde Rorschacherberg Schweiz

Nachgefragt bei der Exekutive (Gemeinderatschreiber)

Die Gemeinde hat total 280 Hunde. Als «Kampfhunderassen» gelten die 5 Rassen: 1. Rottweiler, 2. Pittbull, 3. Staffordshire, 4. Bullmastiff, der 5. war dem Schreiber nicht bekannt (!). Jeder der betroffenen 14 Hundehundehalter bekam eine entsprechende Verfuegung mit Strafandrohung. Ein Hundehalter hat dagegen Einsprache erhoben.
Es habe einige wenige Reklamationen, aber keine gravierende Vorfaelle gegeben,
man habe ein Zeichen setzen wollen.
C. Kraettli, Praesidentin Tierschutzverband des Kanton St. Gallen. 

Offener Brief eines engagierten Tierschuetzers auf Maulkorb- und Leinenzwang
Bruno Wuerth Praesident TierschutzvereinRorschach Schweiz

Herr Gemeindeammann, Sehr geehrte Gemeinderaete

Ihr kuerzlich gefaellter Entscheid den Maulkorb- und Leinenzwang fuer «Kampfhunderassen» einzufuehren ist ein «Burleske» fuer die es wohl nur zwei Erklaerungen gibt:

Entweder ist es kalt berechnete Profilierungssucht gegenueber einer durch verantwortungslose, sensationsgeile Medien fehlorientierte Oeffentlichkeit, oder aber es ist erschreckende Unwissenheit in tierpsychologischer Hinsicht mit deren laengst verfuegbaren Erkenntnissen. Trifft erstere zu, ist es peinliche Servilitaet an die manipulierte Oeffentlichkeit.

Im zweiten Fall waere Ihre Verordnung ein unueberlegter Hueftschuss in eine falsche Richtung, bevor das Ziel ueberhaupt erkannt wurde. Was fuer eine Behoerde nicht weniger peinlich waere.

Die gegenueber TELE 24 geaeusserte Bemerkung vom Gemeindeammann, Tierschutz interessiere
ihn nicht, da er Menschen und nicht Tiere zu schuetzen habe, illustriert aufs Schoenste die so lockeren Spruechen zu Grunde liegende Geisteshaltung.

Im interesse des Tieschutzvereins Bezirk Rorschach stelle ich an Sie jetzt die nachstehenden Fragen:

  • 1. Welche Hunderasse ist «Kampfhund» in kynologischer Hinsicht?
  • 2. Wie ist diese Rasse genetisch definierbar?
  • 3. Auf welche Weise gedenken Sie Ihre neuen Vorschriften durchzusetzen?
  • 4. Werden von den Besitzern der durch Sie definierten «Kampfhunde» weiterhin Hundesteuern kassiert?
Ich bitte um Stellungnahme und gruesse Sie vorderhand mit vorzueglicher Hochachtung
5. November 2000, Bruno Wuerth Praesident Tierschutzverein Bezirk Rorschach

Der Autor Bruno Wuerth bekam bis zum 17. November gegn 10 durchwegs positive Rueckmeldungen

Die Antwort der Exekutive, des Gemeinderates 13. November 2000:
Der Gemeinderat ist ganz klar der Meinung, dass sich eine einheitliche Regelung zumindest auf kantonaler Ebene aufdraengt. Diesen Vorgang zu Beschleunigenwar eines der Ziele des umstrittenen Gemeideratsbeschlusses (!). Das grosse Echo, auch seitens anderer Gemeinden, bestaerkt uns darin, auf dem richtigen Weg zu sein.
Selbstverstaendlich sind wir gerne bereit, die Leinen- und Maulkorbpflicht durch ein neues, griffiges Hundegesetz abzuloesen.

Wir verzichten darauf, Ihnen Ihre Fragen im Schreiben vom 7. November 2000 zu beantworten, da Sie die Antworten darauf wohl besser wissen.
(Da schweigt des Saengers Hoeflichkeit, Anmerkung Tierinformation)

Mit frdl. Genehmigung des Autoren Bruno Wuerth, Praesident TSV Rorschach
Fragen, Bemerkungen an Tierschutzverein Rorschach, Postfach 232, 9400 Rorschach (Schweiz)

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Die St. Galler Justiz- und Polizedepartement greift ein (21.2.01),
für eine solche Bestimmung fehle die rechtliche Grundlage

Genereller Leinen- und Maulkorbzwang für «gefährliche» Hunderassen ist ist in den Gemeinden nicht gestattet
Die Anordnung des Gemeinderates von Rorschacherberg wird aufgehoben

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