«Kampfhunde»
Sind wir vor gefährlichen
Hunden genügend geschützt?
Christine Krättli
Vergangene Woche hat ein
zweijähriger Rottweiler in Rüti-Tann ZH ein vierjähriges
Mädchen angefallen und im Gesicht erheblich verletzt. Das Kind musste
im Zürcher Kinderspital operiert werden. Laut polizeilicher Mitteilung
geht es der Patientin den Umständen entsprechend gut, sie ist wieder
zu hause. Der Hund wurde vom Tierarzt eingeschläfert.
Wegen dieses tragischen
Vorfalles sind bei der Redaktion der ON zahlreiche Fragen eingegangen.
Grundsätzlich ist
jeder Hund - ob gross oder klein, Rassetier oder Mischling - bis zu einem
gewissen Grade als Raubtier zu betrachten. Zwar hat ihm der Mensch im Laufe
der Jahrtausende durch Zuchtauswahl einen erheblichen Teil seines räuberischen
Verhaltens genommen, doch in gewissen Situationen können Fifi
wie Fido trotzdem zu wilden Bestien werden, Tiere und Menschen verletzen
oder gar töten.
Wohl versuchen die Kantone
und Gemeinden mit Vorschriften und Hundehaltungsgesetzen, die Hundeclubs
und Züchter mit Ausbildung, Erziehungskursen und Information, das
Problem in den Griff zu bekommen; dennoch gibt es den absoluten Schutz
vor so genannt "gefährlichen" Hunden nicht.
Schliesslich ist festzuhalten,
dass es nicht gefährliche und harmlose Hunde gibt. Verhält
sich ein Hund aggressiv, d. h. kampfbereit und bissig, können verschiedene
Gründe schuld sein, etwa schlechte Zuchtauswahl, keine Sozialisierung
der Junghunde, Verkauf von Hunden an Personen, deren Lebenssituation der
Züchter nicht kennt. Hundehalter tragen grosse Schuld am Fehlverhalten
ihrer Tiere, wenn sie diese zu lange und zu oft alleine lassen, sie dauernd
anketten oder in kleinen Verschlägen und Zwingern halten und sie mittels
Schlägen und übermässiger Strenge aggressiv machen.
Braucht es einen Waffenschein
für Kampfhunde?
"Kein Hund kommt als Kampfhund
auf die Welt", meint Silvia Egger aus Zürich, Zuchtwartin für
Mastino Espaniol. Laut Barbara Kissling aus Egolzwil, Fila-Brasileiro-Züchterin,
macht erst der Mensch aus einem Hund einen Kampfhund. "Es liegt in der
Verantwortung der Züchter, darauf zu achten, dass nur geeignete Leute
mit viel Hundeverstand und ent
sprechendem Wissen grosse
Hunde und solche mit niedriger Aggressionsschwelle erhalten".
Walter Frei aus Beringen,
Präsident des Schweizer Rottweilerhunde-Clubs, ärgert sich über
die Vorverurteilung einer bestimmten Rasse. "Wenn der Rottweiler richtig
gehalten wird, entwickelt er sich zum idealen Familienhund und Kinderfreund
- diese Tatsache verschweigen die Medien leider", meint Frei. In Deutschland
wie in der Schweiz gebe es ung
ezählte Fälle,
in denen Menschen von Hunden anderer Rassen, vor allem von Schäferhunden,
schwer verletzt worden seien - davon erfahre man kaum etwas. Wenn hingegen
ein Rottweiler zubeisse, würden die Medien gleich alle Vertreter dieser
Rasse als Killerhunde verdammen.
"Grundsätzlich braucht
es keinen Waffenschein für Hundehalter", meint Frei. "Natürlich
muss man verhindern, dass Hunde - egal welcher Rasse - zu Kampfhunden getrimmt
werden."
Wie verhält sich
der Tierschutz gegenüber verantwortungslosen Hundehaltern?
Schwarze Schafe gibt es
leider überall - doch die weissen überwiegen.
Die verschiedenen Tierschutzvereine,
so auch der Tierschutzverein See und Gaster, bemühen sich, Hundehalter
aufzuklären, zeigen fehlbare Hundebesitzer an und erwirken unter Umständen
ein Hundehaltungsverbot.
Leider zeigen sich nicht
alle zuständigen Behörden kooperativ, wenn es darum geht, fehlbare
Hundehalter zur Verantwortung zu ziehen. Wegen des Kantönligeistes
schlüpfen viele Hundebesitzer durch die Maschen des Gesetzes. So gilt
beispielsweise ein Hundehaltungsverbot, das im Kanton St. Gallen ausgesprochen
worden ist, in den benachbarten Kantonen nicht mehr.
Wie soll man sich aggressiven
Hunden gegenüber verhalten?
Wer einem aggressiven
oder vermeintlich gefährlichen Hund begegnet, sollte sich folgende
Grundregeln merken: Man darf nie davonrennen, denn alles, was rennt, wird
für den Hund zur jagdbaren Beute. Wildes Schreien und Gestikulieren
macht den Hund nervös. Indem man ihn schlägt oder ihm andere
Schmerzen zufügt, verschlimmert sich die Situation.
Auch sollte man dem Angreifer
nicht in die Augen schauen, dies wirkt agressionsauslösend.
Falls der Besitzer nirgends
auszumachen ist, sollte man versuchen, langsam und ruhig den Rückzug
anzutreten.
Ist es nicht das gute
Recht von uns allen, auch bei falscher Reaktion nicht angegriffen zu werden?
Natürlich ist jeder
Hundehalter verpflichtet, seinen Hund jederzeit unter Kontrolle zu halten.
Doch da bei artgerechter Hundehaltung die Tiere regelmässig unangeleint
herumtollen sollten, sind Zusammenstösse zwischen Mensch und Tier
unvermeidbar, doch sind die Folgen selten so gravierend wie beim Zwischenfall
in Rüti.
Eine Leinenpflicht, wie
sie im Kanton Schwyz besteht, widerspricht einer artgerechten Hundehaltung,
wie sie laut Tierschutzverordnung verlangt wird. Zudem ist erwiesen, dass
gerade Hunde, die in ihrer natürlichen Bewegung dauernd eingeschränkt
werden, sich gestört verhalten und aggressiv werden.
Versicherung und Recht
bei Verletzungen durch Hunde
Wie von Patrick Suter,
Schadensspezialist bei der Winterthur Versicherung, zu erfahren war, haftet
der Hundehalter immer und für alle Schäden und Verletzungen,
die sein Vierbeiner Dritten zufügt. Allerdings klärt die Versicherung
ab, wie sich die Vergangenheit des "fehlbaren" Hundes präsentiert
und ob aufgrund dieser Vergangenheit der Angriff vorherzusehen war.
Entsprechend werden die Leistungen ausgerichtet oder gekürzt.
Dr. iur. Peter Conzett
aus St. Gallen, Rechtsanwalt, berät die Versicherungen bei heiklen
Fragen. Er betont, dass jeder Hundehalter grundsätzlich für sein
Tier haftet und in schwerwiegenden Fällen mit einer Strafanzeige zu
rechnen hat. Conzett: "Ein Hund greift nicht grundlos an, darum ist der
Fehler bei Unfällen mit Hunden auch beim Opfer zu suchen".
Mit frdl. Genehmigung der Autorin und
der Zeitung «Obersee Nachrichten», Mai 2000

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