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«Kampfhunde» 
Sind wir vor gefährlichen Hunden genügend geschützt?
Christine Krättli


Vergangene Woche hat ein zweijähriger Rottweiler in Rüti-Tann ZH ein vierjähriges Mädchen angefallen und im Gesicht erheblich verletzt. Das Kind musste im Zürcher Kinderspital operiert werden. Laut polizeilicher Mitteilung geht es der Patientin den Umständen entsprechend gut, sie ist wieder zu hause. Der Hund wurde vom Tierarzt eingeschläfert.
Wegen dieses tragischen Vorfalles sind bei der Redaktion der ON zahlreiche Fragen eingegangen.

Grundsätzlich ist jeder Hund - ob gross oder klein, Rassetier oder Mischling - bis zu einem gewissen Grade als Raubtier zu betrachten. Zwar hat ihm der Mensch im Laufe der Jahrtausende durch Zuchtauswahl einen erheblichen Teil seines räuberischen Verhaltens genommen, doch in gewissen Situationen können  Fifi wie Fido trotzdem zu wilden Bestien werden, Tiere und Menschen verletzen oder gar töten.
Wohl versuchen die Kantone und Gemeinden mit Vorschriften und Hundehaltungsgesetzen, die Hundeclubs und Züchter mit Ausbildung, Erziehungskursen und Information, das Problem in den Griff zu bekommen; dennoch gibt es den absoluten Schutz vor so genannt "gefährlichen" Hunden nicht. 
Schliesslich ist festzuhalten, dass es nicht  gefährliche und harmlose Hunde gibt. Verhält sich ein Hund aggressiv, d. h. kampfbereit und bissig, können verschiedene Gründe schuld sein, etwa schlechte Zuchtauswahl, keine Sozialisierung der Junghunde, Verkauf von Hunden an Personen, deren Lebenssituation der Züchter nicht kennt. Hundehalter tragen grosse Schuld am Fehlverhalten ihrer Tiere, wenn sie diese zu lange und zu oft alleine lassen, sie dauernd anketten oder in kleinen Verschlägen und Zwingern halten und sie mittels Schlägen und übermässiger Strenge aggressiv machen.

Braucht es einen Waffenschein für Kampfhunde?

"Kein Hund kommt als Kampfhund auf die Welt", meint  Silvia Egger aus Zürich, Zuchtwartin für Mastino Espaniol. Laut Barbara Kissling aus Egolzwil, Fila-Brasileiro-Züchterin, macht erst der Mensch aus einem Hund einen Kampfhund. "Es liegt in der Verantwortung der Züchter, darauf zu achten, dass nur geeignete Leute mit viel Hundeverstand und ent
sprechendem Wissen grosse Hunde und solche mit niedriger Aggressionsschwelle erhalten". 
Walter Frei aus Beringen, Präsident des Schweizer Rottweilerhunde-Clubs, ärgert sich über die Vorverurteilung einer bestimmten Rasse. "Wenn der Rottweiler richtig gehalten wird, entwickelt er sich zum idealen Familienhund und Kinderfreund - diese Tatsache verschweigen die Medien leider", meint Frei. In Deutschland wie in der Schweiz gebe es ung
ezählte Fälle, in denen Menschen von Hunden anderer Rassen, vor allem von Schäferhunden, schwer verletzt worden seien - davon erfahre man kaum etwas. Wenn hingegen ein Rottweiler zubeisse, würden die Medien gleich alle Vertreter dieser Rasse als Killerhunde verdammen.
"Grundsätzlich braucht es keinen Waffenschein für Hundehalter", meint Frei. "Natürlich muss man verhindern, dass Hunde - egal welcher Rasse - zu Kampfhunden getrimmt werden."

Wie verhält sich der Tierschutz gegenüber verantwortungslosen Hundehaltern?

Schwarze Schafe gibt es leider überall - doch die weissen überwiegen.
Die verschiedenen Tierschutzvereine, so auch der Tierschutzverein See und Gaster, bemühen sich, Hundehalter aufzuklären, zeigen fehlbare Hundebesitzer an und erwirken unter Umständen ein Hundehaltungsverbot. 
Leider zeigen sich nicht alle zuständigen Behörden kooperativ, wenn es darum geht, fehlbare Hundehalter zur Verantwortung zu ziehen. Wegen des Kantönligeistes schlüpfen viele Hundebesitzer durch die Maschen des Gesetzes. So gilt beispielsweise ein Hundehaltungsverbot, das im Kanton St. Gallen ausgesprochen worden ist, in den benachbarten Kantonen nicht mehr.

Wie soll man sich aggressiven Hunden gegenüber verhalten?

Wer einem aggressiven oder vermeintlich gefährlichen Hund begegnet, sollte sich folgende Grundregeln merken: Man darf nie davonrennen, denn alles, was rennt, wird für den Hund zur jagdbaren Beute. Wildes Schreien und Gestikulieren macht den Hund nervös. Indem man ihn schlägt oder ihm andere Schmerzen zufügt, verschlimmert sich die Situation. 
Auch sollte man dem Angreifer nicht in die Augen schauen, dies wirkt agressionsauslösend.
Falls der Besitzer nirgends auszumachen ist, sollte man versuchen, langsam und ruhig den Rückzug anzutreten.

Ist es nicht das gute Recht von uns allen, auch bei falscher Reaktion nicht angegriffen zu werden?

Natürlich ist jeder Hundehalter verpflichtet, seinen Hund jederzeit unter Kontrolle zu halten. Doch da bei artgerechter Hundehaltung die Tiere regelmässig unangeleint herumtollen sollten, sind Zusammenstösse zwischen Mensch und Tier unvermeidbar, doch sind die Folgen selten so gravierend wie beim Zwischenfall in Rüti. 
Eine Leinenpflicht, wie sie im Kanton Schwyz besteht, widerspricht einer artgerechten Hundehaltung, wie sie laut Tierschutzverordnung verlangt wird. Zudem ist erwiesen, dass gerade Hunde, die in ihrer natürlichen Bewegung dauernd eingeschränkt werden, sich gestört verhalten und aggressiv werden.

Versicherung und Recht bei Verletzungen durch Hunde

Wie von Patrick Suter, Schadensspezialist bei der Winterthur Versicherung, zu erfahren war, haftet der Hundehalter immer und für alle Schäden und Verletzungen, die sein Vierbeiner Dritten zufügt. Allerdings klärt die Versicherung ab, wie sich die Vergangenheit des "fehlbaren" Hundes präsentiert und ob aufgrund dieser Vergangenheit der Angriff vorherzusehen war.  Entsprechend werden die Leistungen ausgerichtet oder gekürzt.

Dr. iur. Peter Conzett aus St. Gallen, Rechtsanwalt, berät die Versicherungen bei heiklen Fragen. Er betont, dass jeder Hundehalter grundsätzlich für sein Tier haftet und in schwerwiegenden Fällen mit einer Strafanzeige zu rechnen hat. Conzett: "Ein Hund greift nicht grundlos an, darum ist der Fehler bei Unfällen mit Hunden auch beim Opfer zu suchen".

Mit frdl. Genehmigung der Autorin und der Zeitung «Obersee Nachrichten», Mai 2000
 
 

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