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Ferkel ohne Betäubung kastrieren?
 Schweizer Tierschutz STS

Brisantes Filmmaterial zeigt, wie brutal Schweizer Schweinezüchter männliche Ferkel ohne Betäubung kastriere

An einer Medienkonferenz in Bern zeigte der Schweizer Tierschutz STS brisantes Filmmaterial und forderte ein gesetzliches Verbot des Ferkelkastrierens ohne Schmerzausschaltung bei der anstehenden Revision der Tierschutzgesetzgebung sowie einen verbindlichen Austiegs-Zeitplan

Forscher und Schmerzexperten sind sich einig, dass nicht nur Ferkel über zwei Wochen, sondern auch wenige Tage alte Tiere beim Kastrieren und danach erhebliche Schmerzen verspüren. An der Medienkonferenz zeigte der Schweizer Tierschutz STS ein Video, das ihm vor kurzem zugespielt wurde. Im internen Schulungsvideo führt der Schweizeri-sche Schweinezucht- und Schweineproduzentenverband Suisseporc seinen Mitgliedern vor, wie die Ferkelkastration "fachgerecht" vorgenommen werden soll. Ohne Betäubung, ohne Tierarzt, wird den Ferkeln mit einem scharfen Messer der Hodensack aufgeschnitten, die Hoden freigelegt und der Samenstrang durchgeschnitten. Eine Prozedur, die starke Schmerzen verursacht und trotzdem immer noch völlig legal ist.

Bei anderen Tierarten, zum Beispiel bei Hunden oder Katzen, wäre es absolut undenkbar, einen derart schmerzhaften Eingriff ohne Schmerzausschaltung zu machen, erläuterte die Tierärztin Cynthia Lerch. Nicht einmal im Tierversuch würde es toleriert, dass ein Tier ohne Betäubung kastriert wird.

Norwegen geht mit gutem Beispiel voran

Mit einem Dokufilm berichtete Mark Rissi an der Medienkonferenz über einen alternati-ven Weg. Vor zwei Jahren beschloss das norwegische Parlament, den umstrittenen Eingriff ab 2009 zu verbieten. In der Übergangszeit darf die Kastration männlicher Ferkel bis zum Alter von vier Wochen nur noch von einem Tierarzt und unter Schmerzaus-schaltung durchgeführt werden. Der rigide Zeitplan zwinge Züchter und Handel, mög-lichst rasch Lösungen zur Umgehung des Ebergeruchs im Fleisch zu finden, lobt Eivind Liven, Direktor der norwegischen Veterinärbehörde im Film den Entscheid der Politiker. Die hohe Sensibilisierung der Bevölkerung und der Politiker in Tierschutzfragen habe zu dieser klaren Zeitvorgabe geführt.

Empört über die Hinhaltetaktik der Schweizer Behörden zeigte sich Heinz Lienhard, Präsident des Schweizer Tierschutz STS. Für die Schweinezüchterlobby habe der Bun-desrat beide Augen zugedrückt und zögere ein Verbot der Kastration ohne Schmerzausschaltung hinaus, obwohl Artikel 2.3 des Tierschutzgesetzes vorschreibe, niemand dürfe ungerechtfertigt einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen oder es in Angst versetzen.

Die Bremser ortet Hansueli Huber, Geschäftsführer Fachbereich des Schweizer Tierschutz STS auch bei den Produzentenorganisationen, denen jegliche Verbesserungen zugunsten der Tiere ein Dorn im Auge sei. So lehnt die Suisseporc eine Verschärfung auf Gesetzesebene zum jetzigen Zeitpunkt ab und begründet dies in ihrem Antwortschreiben vom 2. Juni 03 mit der fehlenden Praxistauglichkeit der bisher untersuchten Alternativen. Seit Jahren werde der Schwarze Peter hin- und hergeschoben führte Hansueli Huber aus: Der Bund wolle von gesetzlicher Regelung nichts wissen, sondern es dem Markt überlassen. Die Schweinezüchter monieren, die Konsumenten würden den Mehrpreis nicht bezahlen und der Markt warte auf eine valable Alternative der Wissenschaft. In dieses unproduktive Hin und Her, wo jeder auf den anderen zu warten scheint, bringe das vom STS geforderte gesetzliche Verbot den notwendigen Befrei-ungsschlag. Ein Verbot setze kon-struktive und kreative Kräfte in Forschung und Praxis frei und ermögliche eine zielgerichtete, gemeinsame Problemlösung, zeigte sich Hans-ueli Huber überzeugt. Das Beispiel Norwegen zeige den Weg.
Basel, 10. Juni 2003

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