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Tipps des Schweizer Tierschutz STS für eine gezielte Ferienplanung für Mensch und Tier... 
 Schweizer Tierschutz STS

Ob Sie sich entscheiden, gemeinsam zu verreisen oder Hund, Katzen, Meerschweinchen oder Vögel daheim zu lassen ? für alle Möglichkeiten gilt:
Sorgen Sie rechtzeitig für das Wohlergehen ihres Tieres. 

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Hunde

Sie sind besonders auf den Menschen ausgerichtet und leiden unter einer längeren Trennung von ihrer Bezugsperson; sie würden am liebsten immer dabei sein. Allerdings sollten dabei wichtige Voraussetzungen, die Gesundheit und Wohlbefinden sicherstellen, erfüllt sein. Hitze und starke Luftfeuchtigkeit sind für Hunde äusserst belastend. Achten Sie bei der Auswahl ihres Reiseziels unbedingt auf ein hundeverträgliches Klima. Reisen Sie nicht in Länder, in denen eine besondere Gefahr besteht, dass sich der Hund mit Krankheiten wie Babesiose, Leishmaniose und Herzwurm ansteckt. Klären Sie bei der Buchung der Unterkunft, ob der Hund auch tatsächlich mitgebracht werden darf. Selbst Campingplätze haben oft Vorbehalte gegen begleitende Tiere.

Alle EU-Länder fordern eine Tollwutschutzimpfung, die im Impfpass eingetragen sein muss. Für eine Einreise von Hunden nach England, Irland, Schweden, Norwegen und Finnland ist eine Mikrochip-Kennzeichnung Vorschrift. Bei gewissen Ländern ist gar eine Einfuhrbewilligung oder Quarantänisierung nötig. 

Flugreisen mit Hunden sollten vermieden werden. Autofahrten sollen Sie mindestens alle zwei Stunden unterbrechen und ausreichend mit dem Hund spazieren gehen. Bei sehr heissem Wetter empfiehlt sich die Reise bei Nacht. Gönnen Sie dem Hund bei jeder Pause eine Schale frisches Wasser, aber füttern sie ihn erst, wenn das jeweilige Reiseziel erreicht ist. Eine Umstellung der Nahrung kann in Verbindung mit dem Klimawechsel zu Verdauungsstörungen führen. Nehmen Sie daher genügend des gewohnten Hundefutters mit.

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Katzen

Katzen lieben keine Ortswechsel. Der Katzenhalter sollte Vorkehrungen treffen, dass sein Stubentiger täglich betreut wird. Die Beschäftigung mit der Samtpfote ist genau so wichtig wie ihr tägliches frisches Wasser und Futter. Der temporäre Betreuer sollte sich vorgängig mit der Katze vertraut machen. Für den Fall, dass das Tier erkrankt, legen Sie den Impfpass und die Adresse des Tierarztes bereit.
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Reisebestimmungen für Hunde und Katzen

Erkundigen Sie sich im voraus beim Bundesamt für Veterinärwesen, das die Reisebestimmungen für Hunde und Katzen publiziert und nützliche Ratschlage für Reisen mit Tieren gibt: 
Merkblätter und Informationen für den Reisendenverkehr sowie Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen.
Bundesamt für Veterinärwesen, Telefon 031 323 8524, FAX 031 323 85 22
Homepage http://www.bvet.admin.ch 
E-Mail import.export@bvet.admin.ch

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Meerschweinchen, Kaninchen, Kaninchen und Vögel

Sie bleiben am besten daheim, tiergerechte Gehege sind meist so gross, dass sie nicht transportiert werden können. Auch diese Kleintiere sollten aber nicht während der Ferien ihres Besitzers in einen kleinen Ferienkäfig gesperrt werden, sondern genauso viel Platz haben wie sonst, und sie müssen regelmässig versorgt und betreut werden.

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Das Heimtier bleibt zu hause

Wer sein Heimtier nicht mit in die Ferien mitnehmen kann und weder Freunde noch Nachbarn hat, die sich um das Tier kümmern können, muss sich frühzeitig um einen Platz im Tierheim oder der Tierpension bemühen. Der Schweizer Tierschutz STS rät: Schauen Sie sich die Unterbringung der Tiere gut an, schliesslich soll es ihren tierischen Hausgenossen während ihrer Abwesenheit gut gehen. Manchmal lohnt sich ein vorgängiger Probetag in der Pension, vor allem bei Hunden und Katzen. Und geben sie ihrem Tier das Lieblingsspielzeug, die gewohnte Decke oder den Schlafkorb mit, sowie das gewohnte Futter. Das kann dem Tier die Trennung erleichtern.

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streunende Hunde oder Katzen in der Feriendestination

Vermeiden Sie es, streunende Hunde oder Katzen in der Feriendestination zu füttern oder gar mitzunehmen. Melden Sie solche Tiere dem regionalen Tierschutzverein, unterstützen sie ihn allenfalls in seiner Arbeit. Tierschutz kann nur vor Ort wirklich nachhaltig wirken. Hunde und Katzen in die Schweiz zurücknehmen ist keine Lösung und kann zu massiven Problemen an der Grenze führen. Für Tiere aus Ländern mit urbaner Tollwut (Tollwut kommt auch im Siedlungsgebieten vor) muss vorgängig eine Bewilligung beantragt werden und das Veterinäramt bestimmt die Auflagen zur Einfuhr oder Quarantäne. Bei Tieren aus Ländern ohne urbane Tollwut, so der EU, muss die nachgewiesene Tollwutimpfung mindestens 30 Tage zurückliegen. Bei einer Feriendauer von 2-3 Wochen dürfte dies schwierig werden.

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Seien Sie in der Feriendestination aufmerksam und kritisch

Besuchen Sie keine Veranstaltungen, bei denen Tiere ausgenutzt oder missbraucht werden, kaufen Sie keine tierischen Souvenirs: lebende Tiere, Muscheln, getrocknete Seepferdchen etc. und protestieren sie, wo Tiere wegen Touristen zu Schaden kommen: Schildkrötenniststrände, Fotosessions mit jungen Wildtieren, ungepflegte Reittiere, Riffbeschädigungen.

Der Schweizer Tierschutz STS wünscht allen Tierfreunden eine schöne Ferienzeit ohne unliebsame Überraschungen.

Homepage Schweizer Tierschutz STS

E-mail: Schweizer Tierschutz STS

courtesy of President Heinz Lienhard, Schweizer Tierschutz STS