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Marder in Gefangenschaft - Kampf um einen zahmen Marder
Zahmer Marder «zum Tode verurteilt» doch die Retterfamilie und der Tierschutz wehrten sich!
Happyend für ein putziges Marderlein nach langem Gewieher des St. Galler Amtsschimmels
Christine Krättli

Im Frühjahr fand Frau W. aus Uetliburg bei Gommiswald (im Kanton St. Gallen, in der Ostschweiz) einen kleinen, hilflosen und offensichtlich verwaisten Marder auf dem Sitzplatz vor ihrem Haus. Nachdem sie das hilflose Etwas liebevoll aufgepäppelt und zum Tierarzt gebracht hatte, wollte sie es wieder aussetzen. Doch der inzwischen zahm gewordene Liebling der ganzen Familie wollte von einem Leben in Freiheit nichts mehr wissen - nicht so der st. gallische Amtsschimmel, den Frau W. mit ihren Gesuchen zu befremdlich lautem Wiehern veranlasste. Er drohte der Tierfreundin gar mit Haft oder einer Busse bis 20 000 Franken (!).

Frau W. versteht die Welt nicht mehr; denn ihr droht Haft oder eine Busse von 20 000 Franken, weil sie einen Marder liebevoll und mit etlichen Kosten verbunden aufgepäppelt hat. Anfänglich wollte sie ihn aussetzen, doch er folgte ihr beinahe auf Schritt und Tritt und eroberte sich so nach und nach ein fixes Plätzchen im Herzen aller Familienmitglieder.

Amtsschimmel bestrafte Korrektheit


Für Frau W. ist klar: «Der kleine Wicht hätte ohne meine Hilfe nicht überlebt - und das Veterinäramt des Kantons St. Gallen hätte davon auch nichts erfahren, wenn ich nicht um eine Haltungsbewilligung nachgefragt hätte. Damit ich alles richtig mache, habe ich den Tierschutz Linth um Hilfe gebeten - und dieser riet mir zum korrekten Vorgehen, d. h. zu einem Schreiben ans Veterinäramt.  Damit begann das amtliche Hin und Her. Obwohl ich mich dabei schriftlich verpflichtete, das Marderlein artgerecht zu halten, erhielt ich Anfang Juli ein behördliches Haltungsverbot».
Demnach war das handzahme Tier in die Freiheit zu entlassen. Doch dagegen wehrte sich der kleine Kerl energisch - und versteckte sich im Garten oder im Wohnhaus. «Und so brachten wir es nicht mehr übers Herz, den neuen Hausgast mit allen Mitteln fortzujagen», erklärte Frau W.
Im gleichen Haltungsverbot drohte man ihr, den Marder unverzüglich zu beschlagnahmen, an einem geeigneten Ort (Zoo) zu platzieren oder gar zu töten. «Da mich ein allfälliger Rekurs gegen diesen Entscheid wenigstens Fr. 1000 gekostet hätte, verzichtete ich darauf und hoffte auf ein Wunder».
Der beigezogene Tierschutz Linth mit Christine Krättli kontaktierte Fachstellen um den Marder zu retten.

Private Wildtierhaltung nicht erwünscht, aber möglich


Laut Dr. iur. Birgitta Rebsamen von der Beratungsstelle für Rechtsfragen im Tierschutz sind Marder Wildtiere und eignen sich daher grundsätzlich nicht als Heimtiere. Wenn eine Auswilderung wie in diesem Fall nicht mehr in Frage komme, hätte überprüft werden müssen, ob die Marderhaltung von Frau W. einer artgerechten Haltung entspricht. In diesem Falle hätte das Veterinäramt eine Bewilligung für die private Wildtierhaltung im Sinne der Tierschutzgesetzgebung erteilen können. Die Androhung des Veterinäramtes, den Marder zu beschlagnahmen und allenfalls zu töten, verstosse gegen das Verhältnismässigkeitsprinzip.

Wenn er will, darf er bleiben

Für den Tierschutz Linth war nun klar, dass das Marderlein auf keinen Fall getötet werden durfte. Nach Rückfragen bei verschiedenen ausserkantonalen Amtsstellen und beim Bundesamt für Wald und Landschaft (BUWAL) ersuchte sie den St. Galler Kantonstierarzt, Dr. med. vet. Thomas Giger, vom Vollzug der Verfügung abzusehen und dem Marder das Leben in goldener Unfreiheit zu gönnen.
Wohl gegen das Interesse des Amtsschimmels, der vom Wiehern ziemlich heiser geworden war, entschied der Kantonstierarzt: «In Gottes Namen, lasst den Kerl selbst entscheiden, ob er gehen will oder nicht. Wir vom Veterinäramt werden uns nicht mehr darum kümmern, erwarten aber, dass der Tierschutz ein Auge darauf hat».
Weil der Kantonstierarzt vom sturen Paragraphenreiten abgesehen hat, findet die Geschichte doch noch ein Happyend

Schlussbemerkungen (SOS Tiere)


Abgesehen von diesem, den Umständen entsprechenden glücklichen Fall, muss vom Zähmen von Wildtieren, besonders von Mardern, abgeraten werden. Ein artgerechtes Leben kann kaum gewährt werden und die Tiere verändern nach der Geschlechtsreife meist ihren (zahmen) Cherakter. Bisse sind nicht selten, und was tut man dann mit dem Tier? Ein Auswildern ist bei vielen Wildtieren sehr schwer, die entspechenden Stellen sind meist nicht vorhanden. Zahme Marder sind praktisch nicht auswilderbar, das Todesurteil für das Tier. Dies ist auch der Grund für die, zu Recht, strenge Bewilligungspraxis für die Haltung von Wildtieren. Frau W. hat die entsprechende Erfahrung und Einrichtungen sie hält (mit Bewilligung) die verwandten Frettchen.

Für unsere ausländischen Gäste:

Der Kantonstierarzt ist die oberste Veterinärinstanz im Kanton, (Kanton ist ein «Bundesland» wie Bayern in D, Tirol in A) ihm obliegen alle tierischen Belange von Haustieren und von Wildtieren.
Das Bundesamt für Wald und Landschaft (BUWAL) ist, unter Anderem, die oberste Veterinärinstanz in der Schweiz.

Mit frdl. Genehmigung der Autorin und der Zeitung «Obersee Nachrichten»
 

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