Marder in Gefangenschaft - Kampf um einen zahmen Marder
Zahmer
Marder «zum Tode verurteilt» doch die Retterfamilie und der
Tierschutz wehrten sich!
Happyend
für ein putziges Marderlein nach langem Gewieher des St. Galler Amtsschimmels
Christine Krättli
Im
Frühjahr fand Frau W. aus Uetliburg bei Gommiswald (im Kanton St. Gallen, in der Ostschweiz) einen kleinen,
hilflosen und offensichtlich verwaisten Marder auf dem Sitzplatz vor ihrem
Haus. Nachdem sie das hilflose Etwas liebevoll aufgepäppelt und zum
Tierarzt gebracht hatte, wollte sie es wieder aussetzen. Doch der inzwischen
zahm gewordene Liebling der ganzen Familie wollte von einem Leben in Freiheit
nichts mehr wissen - nicht so der st. gallische Amtsschimmel, den Frau W.
mit ihren Gesuchen zu befremdlich lautem Wiehern veranlasste. Er
drohte der Tierfreundin gar mit Haft oder einer Busse bis 20 000 Franken (!).
Frau W.
versteht die Welt nicht mehr; denn ihr droht Haft oder eine Busse
von 20 000 Franken, weil sie einen Marder liebevoll und mit etlichen Kosten
verbunden aufgepäppelt hat. Anfänglich wollte sie ihn aussetzen,
doch er folgte ihr beinahe auf Schritt und Tritt und eroberte sich so nach
und nach ein fixes Plätzchen im Herzen aller Familienmitglieder.
Amtsschimmel
bestrafte Korrektheit
Für
Frau W. ist klar: «Der kleine Wicht hätte ohne meine Hilfe
nicht überlebt - und das Veterinäramt des Kantons St. Gallen
hätte davon auch nichts erfahren, wenn ich nicht um eine Haltungsbewilligung
nachgefragt hätte. Damit ich alles richtig mache, habe ich den Tierschutz
Linth um Hilfe gebeten - und dieser riet mir zum korrekten Vorgehen, d.
h. zu einem Schreiben ans Veterinäramt. Damit begann das amtliche
Hin und Her. Obwohl ich mich dabei schriftlich verpflichtete, das Marderlein
artgerecht zu halten, erhielt ich Anfang Juli ein behördliches Haltungsverbot».
Demnach
war das handzahme Tier in die Freiheit zu entlassen. Doch dagegen wehrte
sich der kleine Kerl energisch - und versteckte sich im Garten oder im
Wohnhaus. «Und so brachten wir es nicht mehr übers Herz, den
neuen Hausgast mit allen Mitteln fortzujagen», erklärte Frau W.
Im
gleichen Haltungsverbot drohte man ihr, den Marder unverzüglich zu
beschlagnahmen, an einem geeigneten Ort (Zoo) zu platzieren oder gar zu
töten. «Da mich ein allfälliger Rekurs gegen diesen Entscheid
wenigstens Fr. 1000 gekostet hätte, verzichtete ich darauf und hoffte
auf ein Wunder».
Der
beigezogene Tierschutz Linth mit Christine Krättli kontaktierte
Fachstellen um den Marder
zu retten.
Private
Wildtierhaltung nicht erwünscht, aber möglich
Laut
Dr. iur. Birgitta Rebsamen von der Beratungsstelle für Rechtsfragen
im Tierschutz sind Marder Wildtiere und eignen sich daher grundsätzlich
nicht als Heimtiere. Wenn eine Auswilderung wie in diesem Fall nicht mehr
in Frage komme, hätte überprüft werden müssen, ob die
Marderhaltung von Frau W. einer artgerechten Haltung entspricht.
In diesem Falle hätte das Veterinäramt eine Bewilligung für
die private Wildtierhaltung im Sinne der Tierschutzgesetzgebung erteilen
können. Die Androhung des Veterinäramtes, den Marder zu beschlagnahmen
und allenfalls zu töten, verstosse gegen das Verhältnismässigkeitsprinzip.
Wenn
er will, darf er bleiben
Für
den Tierschutz Linth war nun klar, dass das Marderlein
auf keinen Fall getötet werden durfte. Nach Rückfragen bei verschiedenen
ausserkantonalen Amtsstellen und beim Bundesamt für Wald und Landschaft
(BUWAL) ersuchte sie den St. Galler Kantonstierarzt, Dr. med. vet. Thomas
Giger, vom Vollzug der Verfügung abzusehen und dem Marder das Leben
in goldener Unfreiheit zu gönnen.
Wohl
gegen das Interesse des Amtsschimmels, der vom Wiehern ziemlich heiser
geworden war, entschied der Kantonstierarzt: «In Gottes Namen, lasst
den Kerl selbst entscheiden, ob er gehen will oder nicht. Wir vom Veterinäramt
werden uns nicht mehr darum kümmern, erwarten aber, dass der Tierschutz
ein Auge darauf hat».
Weil
der Kantonstierarzt vom sturen Paragraphenreiten abgesehen hat, findet
die Geschichte doch noch ein Happyend
Schlussbemerkungen (SOS Tiere)
Abgesehen
von diesem, den Umständen entsprechenden glücklichen Fall, muss
vom Zähmen von Wildtieren, besonders von Mardern, abgeraten werden.
Ein artgerechtes Leben kann kaum gewährt werden und die Tiere verändern
nach der Geschlechtsreife meist ihren (zahmen) Cherakter. Bisse sind nicht
selten, und was tut man dann mit dem Tier? Ein Auswildern ist bei vielen
Wildtieren sehr schwer, die entspechenden Stellen sind meist nicht vorhanden.
Zahme Marder sind praktisch nicht auswilderbar, das Todesurteil für
das Tier. Dies ist auch der Grund für die, zu Recht, strenge Bewilligungspraxis
für die Haltung von Wildtieren. Frau W. hat die entsprechende Erfahrung
und Einrichtungen sie hält (mit Bewilligung) die verwandten Frettchen.
Für
unsere ausländischen Gäste:
Der
Kantonstierarzt ist die oberste Veterinärinstanz im Kanton, (Kanton
ist ein «Bundesland» wie Bayern in D, Tirol in A) ihm obliegen
alle tierischen Belange von Haustieren und von Wildtieren.
Das
Bundesamt für Wald und Landschaft (BUWAL) ist, unter Anderem, die
oberste Veterinärinstanz in der Schweiz.
Mit
frdl. Genehmigung der Autorin und der Zeitung «Obersee Nachrichten»

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