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Fleisch von unglücklichen Kälbern
Christine Krättli

Ueberall in der Region sehe ich so genannte Iglus, in welchen Kälbchen ihr Dasein fristen. Sie stehen ganz alleine da und können gar nicht herumtollen, wie es Jungtiere doch so gerne tun. Handelt es sich bei dieser Art der Kälberhaltung nicht um Tierquälerei? Wie kann Fleisch von solchen Tieren überhaupt geniessbar sein? Ich rede darüber mit ungezählten Verwandten, Freunden und Bekannten, und alle teilen meine Meinung und kaufen deshalb wissentlich kein solches Fleisch.
C. L., Ernetschwil

Leider ist diese Art der Tierhaltung unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Meiner Ansicht nach handelt es sich dabei um legale Tierquälerei. Vermutlich wissen nicht alle Leserinnen und Leser, dass das neugeborene Kalb direkt nach der Geburt in das Iglu gebracht wird, oder wie es ein Tierarzt einmal sagte: «Raus aus der Kuh und rein ins Iglu» 

Dies geschieht im Sommer wie im Winter. Je nachdem, wo das Iglu platziert ist, herrschen oft extreme Temperaturverhältnisse. Es ist schon vorgekommen, dass ausserhalb des Iglus in der prallen Sonne rund 30 Grad oder mehr gemessen wurden, und innerhalb des Iglus zeigte das Thermometer über 40 Grad Celsius an.
Wohl verlangen die gesetzlichen Bestimmungen, das Kalb müsse Sichtkontakt zu den Artgenossen haben; auch soll es sich im vorgeschriebenen Auslauf von etwa zwei bis drei Quadratmetern frei bewegen können. Ab einem bestimmten Alter muss ihm zudem Raufutter verabreicht werden.

Wie oft ein solches Tier, besonders bei grosser Hitze, zu trinken bekommen muss, ist leider nicht vorgeschrieben. Hingegen ist es verboten, das Kalb im Iglu einzusperren. Leider stellte sich diesbezüglich bei einem Fall in der Gemeinde Eschenbach heraus, dass  trotzdem zweimal ein Kalb in ein Iglu eingesperrt wurde.  Weder der  Tierschutzbeauftragte der Gemeinde noch das Veterinäramt des Kantons St. Gallen setzten sich  in diesem Falle für den Vollzug der minimalen Vorschriften ein.

Nach einer ersten Intervention des Tierschutzes Linth war gemäss Angaben des Tierschutzbeauftragten "alles technisch in Ordnung". Beim zweiten Mal wurde das Kalb angeblich wegen Lungenentzündung vom Stall ins Iglu gebracht - dies mitten im Winter bei etlichen Minusgraden! Die Klage des Tierschutzvereins wurde beim Bezirksamt See und bei der Staatsanwaltschaft abgewiesen mit der Begründung, der Verein sei nicht autorisiert, eine solche Klage einzureichen. 

Wir Tierschützer werden uns trotzdem weiterhin für das Wohl der Nutztiere einsetzen und hoffen, dass unsere Bemühungen schliesslich bewirken, dass Konsumentinnen und Konsumenten sich weigern,  weisses Fleisch von gequälten Tieren zu kaufen.
Ich bin überzeugt, dass wir nicht das Recht haben, Tiere bloss für unsere «Schnäderfrässigkeit» zu züchten und zu quälen. Darum esse ich grundsätzlich und wissentlich kein Fleisch von jungen Tieren.

Mit frdl. Genehmigung der Autorin und der Zeitung «Obersee Nachrichten»
 

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