Fleisch
von unglücklichen Kälbern
Christine
Krättli
Ueberall
in der Region sehe ich so genannte Iglus, in welchen Kälbchen ihr
Dasein fristen. Sie stehen ganz alleine da und können gar nicht herumtollen,
wie es Jungtiere doch so gerne tun. Handelt es sich bei dieser Art der
Kälberhaltung nicht um Tierquälerei? Wie kann Fleisch von solchen
Tieren überhaupt geniessbar sein? Ich rede darüber mit ungezählten
Verwandten, Freunden und Bekannten, und alle teilen meine Meinung und kaufen
deshalb wissentlich kein solches Fleisch.
C.
L., Ernetschwil
Leider
ist diese Art der Tierhaltung unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Meiner Ansicht nach handelt es sich dabei um legale Tierquälerei.
Vermutlich wissen nicht alle Leserinnen und Leser, dass das neugeborene
Kalb direkt nach der Geburt in das Iglu gebracht wird, oder wie es ein
Tierarzt einmal sagte: «Raus aus der Kuh und rein ins Iglu»
Dies
geschieht im Sommer wie im Winter. Je nachdem, wo das Iglu platziert ist,
herrschen oft extreme Temperaturverhältnisse. Es ist schon vorgekommen,
dass ausserhalb des Iglus in der prallen Sonne rund 30 Grad oder mehr gemessen
wurden, und innerhalb des Iglus zeigte das Thermometer über 40 Grad
Celsius an.
Wohl
verlangen die gesetzlichen Bestimmungen, das Kalb müsse Sichtkontakt
zu den Artgenossen haben; auch soll es sich im vorgeschriebenen Auslauf
von etwa zwei bis drei Quadratmetern frei bewegen können. Ab einem
bestimmten Alter muss ihm zudem Raufutter verabreicht werden.
Wie
oft ein solches Tier, besonders bei grosser Hitze, zu trinken bekommen
muss, ist leider nicht vorgeschrieben. Hingegen ist es verboten, das Kalb
im Iglu einzusperren. Leider stellte sich diesbezüglich bei einem
Fall in der Gemeinde Eschenbach heraus, dass trotzdem zweimal ein
Kalb in ein Iglu eingesperrt wurde. Weder der Tierschutzbeauftragte
der Gemeinde noch das Veterinäramt des Kantons St. Gallen setzten
sich in diesem Falle für den Vollzug der minimalen Vorschriften
ein.
Nach
einer ersten Intervention des Tierschutzes Linth war gemäss Angaben
des Tierschutzbeauftragten "alles technisch in Ordnung". Beim zweiten Mal
wurde das Kalb angeblich wegen Lungenentzündung vom Stall ins Iglu
gebracht - dies mitten im Winter bei etlichen Minusgraden! Die Klage des
Tierschutzvereins wurde beim Bezirksamt See und bei der Staatsanwaltschaft
abgewiesen mit der Begründung, der Verein sei nicht autorisiert, eine
solche Klage einzureichen.
Wir
Tierschützer werden uns trotzdem weiterhin für das Wohl der Nutztiere
einsetzen und hoffen, dass unsere Bemühungen schliesslich bewirken,
dass Konsumentinnen und Konsumenten sich weigern, weisses Fleisch
von gequälten Tieren zu kaufen.
Ich
bin überzeugt, dass wir nicht das Recht haben, Tiere bloss für
unsere «Schnäderfrässigkeit» zu züchten und
zu quälen. Darum esse ich grundsätzlich und wissentlich kein
Fleisch von jungen Tieren.
Mit
frdl. Genehmigung der Autorin und der Zeitung «Obersee Nachrichten»

Besucher
|