Strafregister
1. Was wird ins Strafregister eingetragen?
Eingetragen werden Urteile wegen Verbrechen und Vergehen. Verbrechen
sind Taten, bei denen eine Freiheitsstrafe von über drei Jahren droht.
Bei Vergehen sind Freiheitsstrafen bis drei Jahre oder eine Geldstrafe
möglich. Übertretungen werden eingetragen, sofern der Täter zu einer
Busse über 5000 Franken oder gemeinnütziger Arbeit von mehr als 180
Stunden verurteilt wurde.
2. Was enthält ein Strafregisterauszug?
Ein Auszug für Behörden enthält meist alle Einträge, ein Auszug für
Private nicht immer. Aufgeführt sind darin Urteile wegen Verbrechen und
Vergehen. Übertretungen nur dann, wenn gleichzeitig ein Berufsverbot
verhängt wurde. Das ist sehr selten.
3. Wozu braucht man den Strafregisterauszug?
Etwa für ein Einbürgerungsgesuch oder den Erwerb eines Waffenscheines.
4. Darf bei der Stellenbewerbung ein
Strafregisterauszug verlangt werden?
Nur, wenn dies im Hinblick auf die ausgeschriebene Stelle notwendig ist.
Das ist etwa bei Vertrauenspositionen der Fall oder wenn man mit hohen
Geldsummen oder Wertgegenständen zu tun hat.
5. Welche Behörden haben Einsicht?
Unter anderem die Justiz-, Ausländer- und Einbürgerungsbehörden sowie
Strassenverkehrsämter. Wem welche Daten bekannt gegeben werden, ist in
der Strafregisterverordnung geregelt.
6. Wann werden Einträge gelöscht?
Wenn nach Ablauf einer unbedingten Freiheitsstrafe folgende Fristen
verstrichen sind: 20 Jahre bei Strafen von mindestens 5 Jahren, 15 Jahre
bei Strafen zwischen 1 und 5 Jahren, 10 Jahre bei Strafen unter einem
Jahr. Die gleiche Frist gilt für bedingte Freiheitsstrafen, Geldstrafen,
gemeinnützige Arbeit und Bussen über 5000 Franken. Löschen heisst: Die
Daten werden vernichtet.
7. Wie lange ist eine Strafe im Auszug für
Private ersichtlich?
Im Strafregisterauszug für Privatpersonen erscheint ein Urteil nicht
mehr, wenn zwei Drittel der unter Punkt 6 erwähnten Fristen abgelaufen
sind. Bedingte Strafen werden im Auszug nicht mehr aufgeführt, wenn sich
der Verurteilte bis zum Ablauf der Probezeit pflichtgemäss verhalten
hat.
8. Erscheinen Tempoexzesse und Alkohol am Steuer
im Auszug?
Ja, ab Geschwindigkeitsübertretungen von 25 km/h innerorts, 30 km/h
ausserorts und 35 km/h auf der Autobahn ist Rasen im Auszug ersichtlich.
Fahren in angetrunkenem Zustand erscheint ab 0,8 Promille. Weniger
schwere Verkehrsdelikte mit einer Busse von über 5000 Franken werden
zwar eingetragen, erscheinen aber nicht im privaten Auszug.
9. Kann man eine vorzeitige Löschung beantragen?
Nein. Seit dem 1. Januar 2007 ist eine vorzeitige Entfernung aus dem
Register nicht mehr möglich.
10. Darf eine Drittperson einen Auszug bestellen?
Nein, einen Auszug aus dem Register erhält man nur für sich selbst.
Jeder Auszug kostet 20 Franken, telefonische Auskünfte werden nicht
erteilt. Informationen und Bestellformulare gibts unter
www.straf-register.admin.ch oder über Tel. 031 325 01 98 (Mo–Fr
10–12 Uhr und 14–16 Uhr).
