Verletzte Wildtiere - was tun ?
Wildtiere können blitzartig aus dem Waldrand auf die Strasse springen. Bei aller Bremsbereitschaft gelingt es oft nicht, einen Unfall zu verhindern. Gerade grössere Tiere wie Rehe oder Wildschweine werden dabei nicht immer getötet. Sie rennen verletzt in den Wald hinein, wenn sie noch können. Dort verenden sie dann qualvoll.
Wer das Pech hat, ein Wildtier anzufahren, sollte einen kühlen Kopf bewahren. Anhalten und die Unfallstelle mit Warnblinker und Pannendreieck sichern, ist der erste Schritt. Verendete Tiere sollten wenn möglich von der Strasse gebracht werden (vor allem bei Füchsen ist es besser, Handschuhe zu tragen, wegen der Gefahr des Fuchsbandwurms).
Verletzte Tiere auf keinen Fall anfassen: Rotwild gerät in Panik, Füchse und Dachse können aus Angst sehr gefährlich werden. Sie können plötzlich das Bewusstsein erlangen und angreifen. Versuchen Sie nicht, fliehendes Wild zu verfolgen. Merken Sie sich besser, wo und in welche Richtung es verschwunden ist. Danach muss der Unfall sofort der Polizei gemeldet werden (Telefon 117). Keine Angst, die Polizei wird sie nicht bestrafen, sie weiss aber, welcher Jagdaufseher oder Wildhüter zustänilig ist. Eine Verletzung der Meldepflicht ist hingegen strafbar.
Bleiben sie so lange auf der UnfallsteIle, bis der Jäger eintrifft. Sie können ihm mitteilen, in welche Richtung das tier geflohen ist. Er kann es dann, wenn nötig mit Hilfe eines speziell ausgebildeten Hundes bergen. So kann es von seinem Leiden erlöst werden. Er stellt ihnen auch die notwendige Unfallbestätigung aus, welche sie für Ihre Versicherung brauchen.
Verletzte WIldtiere werden vom Tierarzt nicht behandelt
Verletzte Wildtiere werden in den meisten Fällen nicht behandelt. Sie sind zu scheu und durch die Gefangenschaft zu stark
gestresst. In die lierarztpraxis werden hingegen ab und zu verletzte oder kranke Igel gebracht. Da sie auch in Gefangenschaft fressen, können sie besser behandelt werden. Zum Teil werden sie dann in Igelstationen oder privat noch ganz aufgepäppelt. Es ist aber nie das Ziel, ein solches tier nicht mehr in die Freiheit zu entlassen. Die Haltung von Wildtieren ist nicht ohrie Grund bewilligungspflichtig.
Jungvögel nicht anfassen
Aus dem Nest gefallene, kleine, niedliche Vögel werden meist allzu schnell ins Haus gebracht. Hier ist aber die llerliebe kontraproduktiv. Die Eltern dieser
Tierchen füttern ihre Kleinen auch neben dem Nest weiter. Um sie vor Katzen in Sicherheit zu bringen, kann man ihnen eine kleine Sitzfläche auf dem nächsten Baum suchen. So haben sie die viel höheren Überlebenschancen als bei einem Versuch mit Handfütterung.
Eichhörnchen dürfen Scheu nicht verlieren
Auch kleine Eichhörnchen wurden schon aufgefunden. Hier ist die Fütterung weniger problematisch, dafür die falsche Prägung. Das heisst, die Tiere verlieren durch den zu intensiven Kontakt mit Menschen oder sogar mit deren Haustieren die für sie lebenswichtige Scheu. Auch Eichhörnchen sollten einem Spezialisten übergeben werden.
Spezielle Bestimmungen bei toten Vögeln
Durch die momentane Situation wegen der Vogelgrippe be- stehen für tote
Vögel spezielle Bestimmungen. Finden Sie mehrere tote oder kranke Vögel oder einen toten Schwan, muss dies dem kantonalen Veterinäramt gemeldet werden. Auch sie soll- ten nicht angefasst werden.
