2 Jagd
2.1 Jagdreviere und Verpachtung
Versteigerung
Bisher wurden die Jagdreviere alle acht Jahre durch die Gemeinden in Form einer Versteigerung verpachtet. Eine echte Versteigerung gab es nur noch in den seltensten Fällen, in der Regel wurde das Revier an die bisherige Jagdgesellschaft zum vorbestimmten Revierwert vergeben. Solange die Jagdreviergrenzen noch weitgehend mit den Gemeindegrenzen übereingestimmt hatten, machte die Verpachtung durch die Gemeinden Sinn. Heute stimmen die Reviergrenzen nur noch in 58 Gemein-den mit den Gemeindegrenzen überein. In den übrigen 171 Gemeinden ist das Gemeindegebiet auf zwei bis zu sieben Jagdgesellschaften aufgeteilt. Die Entwicklung der Arrondierung und Vergrösserung der Jagdreviere wird weitergehen. Der Koordinationsauf-wand für die Verpachtung und die damit verbundenen Aufgaben der Gemeinden, namentlich die Wildschadenverhütung und -vergütung und die Festlegung der Abschusszahlen beim Rehwild, ist deshalb unverhältnismässig hoch und würde weiter zunehmen.
Finanzielle Auswirkungen
Die Gemeinden verlieren Einnahmen
(Jagdpachtzinsen) im Umfang von durchschnittlich ca. Fr. 6'000.– pro
Gemeinde, werden aber dafür im Bereich der Wildschadenabgeltung (ca. Fr.
1'800.– durchschnittlich) vollständig entlastet. Im administrativen
Bereich (Verpachtung, Verhütung und Abgeltung von Wildschäden, doppelter
Einsitz in 13 Kommissionen, Abschussplanung, gegenseitige Verrechnungen,
usw.) werden sie praktisch vollständig entlastet. Heute stehen über
andere Programme für Landwirtschaft, Waldwirtschaft, Natur-schutz, Wild-
und Vogelschutz mehr Kantonsmittel zur Verfügung als früher. Mit einem
kleinen zusätzlichen Naturschutzprojekt beispielsweise, können die
Gemeinden den Verlust des bisher netto zur Verfügung stehenden
Pachtzinserlöses von durchschnittlich Fr. 4'200.– pro Gemeinde gut
kompensieren.
Die Belastung der Jagdgesellschaften soll durch die Revision insgesamt
geringer werden. Die Jagdgesellschaften müssen gegenüber bisher den
Staatszuschlag von 15 % des Pachtzinses und die Zahlung in die
Wildschadenskasse von 10 % des Pachtzinses nicht mehr bezahlen. Diese
Mittel stehen für die neu vorgesehene direkte Abgeltung von Wildschäden
bis zur festgelegten maximalen Grenze von einem Viertel des Pachtzinses
zur Verfügung.
Die Mehrheit der Jagdgesellschaften kann gegenüber der heutigen Regelung
der Wildschadenabgeltung mit einer deutlichen Entlastung rechnen. Nur im
Fall einer Jagdgesellschaft, welche ihre jagdlichen Aufgaben
nachweislich nicht erfüllt und deshalb für ausserordentlich hohe
Wildschäden mitverantwortlich ist, muss die Jagdgesellschaft damit
rechnen, dass der Kanton auf sie Rückgriff nimmt.
Der Regierungsrat hat es mit der Festsetzung der jährlichen
Pachtzinseinnahmen zudem in der Hand, die Belastung der Jägerschaft
periodisch anzupassen und auszugleichen. Die Jagdpachtzinseinnahmen
beliefen sich bisher auf 1.35 Mio. Franken pro Jahr und bewegen sich im
Vergleich mit den anderen Kantonen im Mittelfeld. Angesichts der
Aufgaben, welche die Jagdgesellschaften gemäss Jagdgesetz zu erfüllen
haben, werden sie bei der nächsten Neuverpachtung nicht höher, sondern
eher tiefer angesetzt.
Der Kanton nimmt künftig die Jagdpachtzinsen direkt ein. Der
Staatszuschlag von 15 % wird nicht mehr erhoben. Mit den Mitteln
übernimmt der Kanton auch die bisherigen Aufgaben der Gemeinden und
ersetzt die Wildschadenskasse. Die Übernahme der bisherigen
administrativen Aufgaben der Gemeinden soll durch die mit der
Vereinfachung der Verfahren zu erzie-lenden Effizienzsteigerung
kompensiert werden. Unabhängig von der Gesetzesrevision gibt es für den
Kanton tendenziell einen höheren Ressourcenbedarf in den Bereichen des
Arten- und Lebensraumschutzes und der Wiedergutmachung von Schäden an
der Umwelt.
Die Jagd hat auch eine wirtschaftliche Komponente, in die von der Ausrüstung der Jägerinnen und Jäger bis zur Verwertung des Wildbrets zahlreiche Kleinbetriebe involviert sind. Diese steht aber heute weder für den Kanton noch für die Jägerinnen und Jäger im Vorder-grund. Die im Jagdrevier geleisteten ehrenamtlichen Stunden für die Wildtiere und ihre Lebensräume kommen vor allem der Umwelt und der Gesellschaft zugute. Somit erfüllt die Jagd heute eine wichtige Aufgabe. Die Öffentlichkeit und der Staat müssen deshalb grosses Interesse daran haben, den Nachwuchs an engagierten und qualifizierten Jägerinnen und Jägern zu fördern. Diesem Aspekt trägt der Gesetzesentwurf Rechnung, indem die finanziellen und administrativen Hürden möglichst niedrig ausgestaltet und den Jagdgesellschaften die nötigen Freiheiten zur Ausübung der Jagd gegeben werden. Die Jägerschaft soll in der Erfüllung ihrer Aufgabe durch diese Erleichterungen und Entlastungen unterstützt werden.
