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Verpachtung

Neu soll der Kanton als Regalinhaber die Jagdreviere nach Zustimmung durch die Gemeinden verpachten und die Pachtzinsen einnehmen. Im Gegenzug werden die Gemeinden von den Zahlungen in die Wild-schadenskasse und von den Beiträgen an Verhütungsmassnahmen sowie von den administrativen Aufgaben im Zusammenhang mit der Jagd vollständig entlastet.

Die Beziehung der Gemeindebehörden zu den örtlichen Jagdgesellschaften soll und muss selbstverständlich weiter gepflegt werden. Es ist deshalb folgerichtig, dass die Gemeinden bei der Neuverpachtung der Jagdreviere alle acht Jahre weiterhin mitentscheiden können. Der Entscheid, an welche Jagdgesellschaft ein Revier verpachtet wird, bedarf der Zustimmung aller betroffenen Gemeinden.

 

 

 

 


 

 

Finanzielle Auswirkungen

Im Überblick präsentieren sich für den ganzen Kanton die geschätzten durchschnittlichen Entlastungen und Mehrbelastungen in Fr. 1'000.– pro Jahr wie folgt:

 

bisher

neu
(Richtwerte)

Jagdgesellschaften

 

 

Pachtzins

-1'350

-1'200

Staatszuschlag zum Pachtzins
(15 % des Pachtzinses, entfällt neu)

-200

0

direkte Bezahlung Wildschäden und Verhütungsmassnahmen (maximal 10 % des Pachtzinses,
neu 25 % des Pachtzinses)

-135

-300

Ausgleichsbeitrag in Wildschadenskasse (10 % des Pachtzinses, entfällt neu)

-135

0

Saldo

-1'820

-1'500

Gemeinden

 

 

Pachtzinseinnahmen (entfallen neu)

1'350

0

direkte Bezahlung Wildschäden und Verhütungsmassnahmen (max. 10 % des Pachtzinses, entfällt neu)

-135

0

Ausgleichsbeitrag in Wildschadenskasse (20 % Pachtzins, entfällt neu)

-270

0

Saldo (= zweckgebundene Nettoeinnahmen aus Pachtzins)

945

0

Kanton

 

 

Pachtzins (neu)

0

1'200

Staatszuschlag zum Pachtzins (entfällt neu)

200

0

Ausgleichsbeitrag Jagdgesellschaften in Wildschadenskasse (entfällt neu)

135

0

Ausgleichsbeitrag Gemeinden in Wildschadenskasse (entfällt neu)

270

0

Wildschadenzuschlag auf Jagdpass für ausserkantonale Jagdgäste (entfällt neu)

95

0

Abgeltungen von Wildschäden und Verhütungsmassnahmen aus Wildschadenskasse
(neu keine Wildschadenskasse)

-500

0

Abgeltung von Wildschäden, Beiträge an Verhütungsmassnahmen und Sondermassnahmen (§§ 25 und 26)

0

-700

Beiträge Aus- und Weiterbildung, Information (§§ 33 und 34)

0

-100

Beiträge Wild- und Vogelschutz, Vernetzung (§ 17)

0

-300

Saldo
(für allgemeine jagdliche Aufgaben)

200

100

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf die JG Wasserschloss

Neu sollen die Wildschäden und Verhütungsmassnahmen im Wald durch die Jagdgesellschaft bezahlt und auf 25 % des Pachtzinses beschränkt werden. Im Gegenzug entfallen der Staatszuschlag (15 %) und die Ausgleichsbeiträge in die Wildschadenskasse (10 %).

Reviere 22 und 26

Birmenstorf

Gebenstorf-Turgi

Fläche
davon Wald

 849.2 ha
 288.0 ha

      716.9 ha
      266.4 ha

Pachtzins

6'043.--

5'093.--

Staatszuschlag           (15 % )

906.45

764.--

Wildschadenskasse    (10 % )

604.30

509.30

Wildschadenverhütung & Vergütung
(10 % des achtfachen Pachtzinse)

604.30

*) 509.30

Total bisher durchschn. pro Jahr

    8'158.05

       6'875.60

*) nicht ganz ausgeschöpft

Pachtzins

6'043.--

5'093.--

Wildschadenverhütung im Wald &
Schadenvergütung
(max. 25 % des jährlichen Pachtzinses)

1'510.75

1'273.25

Total neu max. pro Jahr

    7'553.75

       6'366.25

 

Saldo

- 604.30

- 509.35

 

2     Jagd
2.1  Jagdreviere und Verpachtung

Versteigerung

Bisher wurden die Jagdreviere alle acht Jahre durch die Gemeinden in Form einer Versteigerung verpachtet. Eine echte Versteigerung gab es nur noch in den seltensten Fällen, in der Regel wurde das Revier an die bisherige Jagdgesellschaft zum vorbestimmten Revierwert vergeben. Solange die Jagdreviergrenzen noch weitgehend mit den Gemeindegrenzen übereingestimmt hatten, machte die Verpachtung durch die Gemeinden Sinn. Heute stimmen die Reviergrenzen nur noch in 58 Gemein-den mit den Gemeindegrenzen überein. In den übrigen 171 Gemeinden ist das Gemeindegebiet auf zwei bis zu sieben Jagdgesellschaften aufgeteilt. Die Entwicklung der Arrondierung und Vergrösserung der Jagdreviere wird weitergehen. Der Koordinationsauf-wand für die Verpachtung und die damit verbundenen Aufgaben der Gemeinden, namentlich die Wildschadenverhütung und -vergütung und die Festlegung der Abschusszahlen beim Rehwild, ist deshalb unverhältnismässig hoch und würde weiter zunehmen.

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Gemeinden verlieren Einnahmen (Jagdpachtzinsen) im Umfang von durchschnittlich ca. Fr. 6'000.– pro Gemeinde, werden aber dafür im Bereich der Wildschadenabgeltung (ca. Fr. 1'800.– durchschnittlich) vollständig entlastet. Im administrativen Bereich (Verpachtung, Verhütung und Abgeltung von Wildschäden, doppelter Einsitz in 13 Kommissionen, Abschussplanung, gegenseitige Verrechnungen, usw.) werden sie praktisch vollständig entlastet. Heute stehen über andere Programme für Landwirtschaft, Waldwirtschaft, Natur-schutz, Wild- und Vogelschutz mehr Kantonsmittel zur Verfügung als früher. Mit einem kleinen zusätzlichen Naturschutzprojekt beispielsweise, können die Gemeinden den Verlust des bisher netto zur Verfügung stehenden Pachtzinserlöses von durchschnittlich Fr. 4'200.– pro Gemeinde gut kompensieren.

Die Belastung der Jagdgesellschaften soll durch die Revision insgesamt geringer werden. Die Jagdgesellschaften müssen gegenüber bisher den Staatszuschlag von 15 % des Pachtzinses und die Zahlung in die Wildschadenskasse von 10 % des Pachtzinses nicht mehr bezahlen. Diese Mittel stehen für die neu vorgesehene direkte Abgeltung von Wildschäden bis zur festgelegten maximalen Grenze von einem Viertel des Pachtzinses zur Verfügung.

Die Mehrheit der Jagdgesellschaften kann gegenüber der heutigen Regelung der Wildschadenabgeltung mit einer deutlichen Entlastung rechnen. Nur im Fall einer Jagdgesellschaft, welche ihre jagdlichen Aufgaben nachweislich nicht erfüllt und deshalb für ausserordentlich hohe Wildschäden mitverantwortlich ist, muss die Jagdgesellschaft damit rechnen, dass der Kanton auf sie Rückgriff nimmt.

Der Regierungsrat hat es mit der Festsetzung der jährlichen Pachtzinseinnahmen zudem in der Hand, die Belastung der Jägerschaft periodisch anzupassen und auszugleichen. Die Jagdpachtzinseinnahmen beliefen sich bisher auf 1.35 Mio. Franken pro Jahr und bewegen sich im Vergleich mit den anderen Kantonen im Mittelfeld. Angesichts der Aufgaben, welche die Jagdgesellschaften gemäss Jagdgesetz zu erfüllen haben, werden sie bei der nächsten Neuverpachtung nicht höher, sondern eher tiefer angesetzt.

Der Kanton nimmt künftig die Jagdpachtzinsen direkt ein. Der Staatszuschlag von 15 % wird nicht mehr erhoben. Mit den Mitteln übernimmt der Kanton auch die bisherigen Aufgaben der Gemeinden und ersetzt die Wildschadenskasse. Die Übernahme der bisherigen administrativen Aufgaben der Gemeinden soll durch die mit der Vereinfachung der Verfahren zu erzie-lenden Effizienzsteigerung kompensiert werden. Unabhängig von der Gesetzesrevision gibt es für den Kanton tendenziell einen höheren Ressourcenbedarf in den Bereichen des Arten- und Lebensraumschutzes und der Wiedergutmachung von Schäden an der Umwelt.

Die Jagd hat auch eine wirtschaftliche Komponente, in die von der Ausrüstung der Jägerinnen und Jäger bis zur Verwertung des Wildbrets zahlreiche Kleinbetriebe involviert sind. Diese steht aber heute weder für den Kanton noch für die Jägerinnen und Jäger im Vorder-grund. Die im Jagdrevier geleisteten ehrenamtlichen Stunden für die Wildtiere und ihre Lebensräume kommen vor allem der Umwelt und der Gesellschaft zugute. Somit erfüllt die Jagd heute eine wichtige Aufgabe. Die Öffentlichkeit und der Staat müssen deshalb grosses Interesse daran haben, den Nachwuchs an engagierten und qualifizierten Jägerinnen und Jägern zu fördern. Diesem Aspekt trägt der Gesetzesentwurf Rechnung, indem die finanziellen und administrativen Hürden möglichst niedrig ausgestaltet und den Jagdgesellschaften die nötigen Freiheiten zur Ausübung der Jagd gegeben werden. Die Jägerschaft soll in der Erfüllung ihrer Aufgabe durch diese Erleichterungen und Entlastungen unterstützt werden.

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    Copyright ©          E. Schmid, Turgi

 update © ES   06. Juni 2010