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Jagdbehörden und Jagdaufsicht

Die Bezirksjagdkommissionen und die kantonale Jagdkommission werden abgeschafft. Ihre Aufgaben sind überholt.

Wie die Rechtsanwendung in den letzten Jahren zeigte, sind heute die formellen Anforderungen bei der Abwicklung von Beschwerdefällen durch Laienkommissionen schwer zu erfüllen und die oft geringen Streitwerte stehen in einem Missverhältnis zu den Verfahrenskosten. Zudem wird es zunehmend schwieriger, Vertretungen aus der Wald- und Landwirtschaft sowie aus den Gemeinden als Mitglieder zu gewinnen. Da die Revierbewertungen und die Abschussplanung mit der Gesetzesrevision stark vereinfacht werden, braucht es dazu keine paritätisch zusammengesetzten Kommissionen mehr.

Die kantonale Jagdkommission ist gemäss § 51 des geltenden Jagdgesetzes die kantonale Beschwerdeinstanz, welche endgültig entscheidet. Dies widerspricht dem neuen Bundes-recht, denn ein Rechtsmittelweg, bei dem eine kantonale Behörde als letzte Instanz endgültig entscheidet, ist nicht mehr zugelassen. Für die wenigen Fälle, die pro Jahr zu behandeln sind, rechtfertigt sich auch ein Spezialgericht nicht mehr. Die Beschwerdefälle können auf dem ordentlichen Instanzenweg Departement – Regierungsrat – Verwaltungsgericht behandelt werden.

Es ist auch nicht mehr vorgesehen, den Bezirksämtern in der Verordnung spezifische jagdliche Vollzugsaufgaben zuzuweisen. Den Bezirksämtern obliegen gemäss § 54 der geltenden Jagdverordnung:

- Entgegennahme von Meldungen betreffend Abschuss eines verletzten oder kranken Tieres ausserhalb der Jagdzeit nach Art. 9 des Bundesgesetzes über Jagd und Vogelschutz;

- Kontrollführung über die ausgestellten und erneuerten Jahresjagdpässe;

- Inpflichtnahme der Jagdaufseher und Abgabe der Jagdaufseherplaketten;

- direkte Aufsicht über die Jagdpolizei.

Diese Lösung führte zu Doppelspurigkeiten und Unklarheiten in der Rechtsanwendung. Neu werden die Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher durch den Kanton in Pflicht genommen. Die Jahresjagdpässe werden direkt durch die Jagdverwaltung ausgestellt. Die Kundenfreundlichkeit leidet dadurch nicht, weil bereits heute eine Bestellung auf schriftlichem Weg möglich ist.

 

 

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 update © ES   06. Juni 2010