5. Jagdbehörden
6. Jagdaufsicht
Jagdbehörden und Jagdaufsicht
Die Bezirksjagdkommissionen und die kantonale
Jagdkommission werden abgeschafft. Ihre Aufgaben sind überholt.
Wie die Rechtsanwendung in den letzten Jahren zeigte, sind heute die
formellen Anforderungen bei der Abwicklung von Beschwerdefällen durch
Laienkommissionen schwer zu erfüllen und die oft geringen Streitwerte
stehen in einem Missverhältnis zu den Verfahrenskosten. Zudem wird es
zunehmend schwieriger, Vertretungen aus der Wald- und Landwirtschaft sowie
aus den Gemeinden als Mitglieder zu gewinnen. Da die Revierbewertungen und
die Abschussplanung mit der Gesetzesrevision stark vereinfacht werden,
braucht es dazu keine paritätisch zusammengesetzten Kommissionen mehr.
Die kantonale Jagdkommission ist gemäss § 51 des geltenden Jagdgesetzes die
kantonale Beschwerdeinstanz, welche endgültig entscheidet. Dies widerspricht
dem neuen Bundes-recht, denn ein Rechtsmittelweg, bei dem eine kantonale
Behörde als letzte Instanz endgültig entscheidet, ist nicht mehr
zugelassen. Für die wenigen Fälle, die pro Jahr zu behandeln sind,
rechtfertigt sich auch ein Spezialgericht nicht mehr. Die Beschwerdefälle
können auf dem ordentlichen Instanzenweg Departement – Regierungsrat –
Verwaltungsgericht behandelt werden.
Es ist auch nicht mehr vorgesehen, den Bezirksämtern in der Verordnung
spezifische jagdliche Vollzugsaufgaben zuzuweisen. Den Bezirksämtern
obliegen gemäss § 54 der geltenden Jagdverordnung:
- Entgegennahme von Meldungen betreffend Abschuss eines verletzten oder
kranken Tieres ausserhalb der Jagdzeit nach Art. 9 des Bundesgesetzes über
Jagd und Vogelschutz;
- Kontrollführung über die ausgestellten und erneuerten Jahresjagdpässe;
- Inpflichtnahme der Jagdaufseher und Abgabe der Jagdaufseherplaketten;
- direkte Aufsicht über die Jagdpolizei.
Diese Lösung führte zu Doppelspurigkeiten und Unklarheiten in der
Rechtsanwendung. Neu werden die Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher durch den
Kanton in Pflicht genommen. Die Jahresjagdpässe werden direkt durch die
Jagdverwaltung ausgestellt. Die Kundenfreundlichkeit leidet dadurch nicht,
weil bereits heute eine Bestellung auf schriftlichem Weg möglich ist.
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update © ES 06. Juni 2010 |
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