3. Arten- und Lebensraumschutz
Arten- und Lebensräume
Das Jagdrecht bezweckt nicht nur, eine angemessene Nutzung der Wildbestände zu gewährleisten, sondern auch die Artenvielfalt und Lebensräume zu erhalten und zu verbessern.
Zahlreiche Wildtierarten (
Rehe,
Wildschweine, Füchse
etc.) profitieren von der Vielfalt der Kulturlandschaft mit ihren
Wäldern, Wiesen und Feldern. Deren Bestände gilt es bestmöglich zu
stabilisieren. Andere Wildtierarten (z. B.
Feldhase) werden durch die menschlichen
Aktivitäten mehr oder weniger stark bedrängt und eingeengt. Sie gilt es
zu fördern. Denjenigen Wildtierarten, die sich im Aargau wieder oder neu
ansiedeln, gilt ein besonderes Augenmerk (z.B. Biber, Luchs,
Gämse,
Marderhund,
Waschbär,
Rostgans).
Allen Wildtieren gemeinsam ist das vitale Bedürfnis sich in ihren
Lebensräumen ungehindert bewegen zu können. Siedlungs- und
Verkehrsflächen verunmöglichen dies. Der Vernetzung
der Lebensräume soll daher besondere
Beachtung geschenkt werden.
