►  Verpachtung Jagdrecht Jagdbetrieb Artenschutz Wildschaden Aufsicht       ◄◄               Übersicht                 ►►

Lebensraum

Der Lebensraum der Wildtiere wird durch die Entwicklung von Siedlung und Verkehr und durch Freizeitaktivitäten im Wald zunehmend eingeengt. Die Vernetzung der Lebensräume ist zu einem dringenden und wichtigen Anliegen geworden. Neue Gesetze in den Bereichen Natur und Landschaft, Raumentwicklung, Umwelt und Wald befassen sich ebenfalls mit dem Schutz und der Aufwertung der Lebensräume der Wildtiere. Die Koordination der verschiedenen Bereiche wird immer wichtiger.

Die Bestimmungen von 1969 über den Lebensraum- und den Artenschutz sind teilweise überholt. Die Wiederansiedlung oder Einwanderung ursprünglich heimischer Wildtierarten (zum Beispiel Gämse, Kormoran, Luchs, Biber, Rothirsch) sowie die Einwanderung nicht heimischer und zum Teil unerwünschter Wildarten (zum Beispiel Rostgans, Waschbär, Marderhund) bringen neue Herausforderungen für das Wildtiermanagement mit sich.

Die Bestimmungen über den Arten- und Lebensraumschutz sind durch das neue Jagdgesetz des Bundes sowie durch neuere eidgenössische und kantonale Gesetze in den Bereichen Raumplanung, Wald- und Naturschutz teilweise überholt. Die bisherigen §§ 7–11 können ersatzlos gestrichen werden. Einzelne Wildtierarten, für die der Kanton Aargau eine besondere Verantwortung trägt und die nicht bundesrechtlich geschützt sind, können in der Verordnung zu diesem Gesetz kantonal geschützt werden.

Der bundesrechtliche Vollzugsauftrag zum Schutz der Wildtiere vor Störungen und zur Sicherung und Vernetzung der Lebensräume ist noch ungenügend umgesetzt. § 19 des Gesetzesentwurfs enthält erweiterte Instrumente zum Schutz vor Störungen, durch welche eine Wildtierart in ihrer Entwicklung empfindlich und dauerhaft beeinträchtigt wird.

 

3.    Arten- und Lebensraumschutz

Arten- und Lebensräume

Das Jagdrecht bezweckt nicht nur, eine angemessene Nutzung der Wildbestände zu gewährleisten, sondern auch die Artenvielfalt und Lebensräume zu erhalten und zu verbessern.

 

Zahlreiche Wildtierarten ( Rehe, Wildschweine,  Füchse etc.) profitieren von der Vielfalt der Kulturlandschaft mit ihren Wäldern, Wiesen und Feldern. Deren Bestände gilt es bestmöglich zu stabilisieren. Andere Wildtierarten (z. B.  Feldhase) werden durch die menschlichen Aktivitäten mehr oder weniger stark bedrängt und eingeengt. Sie gilt es zu fördern. Denjenigen Wildtierarten, die sich im Aargau wieder oder neu ansiedeln, gilt ein besonderes Augenmerk (z.B. BiberLuchs, Gämse, Marderhund, Waschbär, Rostgans).

Allen Wildtieren gemeinsam ist das vitale Bedürfnis sich in ihren Lebensräumen ungehindert bewegen zu können. Siedlungs- und Verkehrsflächen verunmöglichen dies. Der 
Vernetzung der Lebensräume soll daher besondere Beachtung geschenkt werden.

__________________________________________________________________________________________________________

   

              

    Copyright ©          E. Schmid, Turgi

 update © ES   14. Februar 2009