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Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel
(Jagdgesetz des Kantons Aargau, AJSG)


Die Rechte der Jägerschaft und der Auftrag der Jagd im Dienst der Gesellschaft werden nicht grundsätzlich verändert, aber neu formuliert mit dem Ziel, die Jägerschaft in der Erfüllung ihrer wichtigen Aufgaben zu unterstützen. Die Jägerschaft, die ihre Aufgaben verantwortungsbewusst, kompetent und mit grossem Engagement wahrnimmt, soll durch die Gesetzesrevision gestärkt und der Nachwuchsförderung Auftrieb gegeben werden. Auf die Festlegung von Altersbestimmungen für die Mitglieder von Jagdgesellschaften wird verzichtet.

Die Jägerinnen und Jäger (Jägerschaft) werden neu verpflichtet, die Gemeinden über ihre jagdlichen Tätigkeiten periodisch zu informieren. Die Verantwortung für die Verhütung und Abgeltung von Schäden durch Wildtiere wird in wesentlichen Teilen neu, einfacher und klarer geregelt. Der Schutz der Wildtiere und die Vernetzung der Lebensräume werden durch angepasste Bestimmungen verbessert.

Die Zuständigkeit der Gemeinden beschränkt sich neu auf die Genehmigung der Pacht und der Jagdaufsicht zusammen mit dem Kanton.

Die Regulierungsdichte wird verringert. Den 59 Paragrafen des geltenden Gesetzes, 3 Paragrafen des Dekrets, 62 Paragrafen der Verordnung und 20 Paragrafen der Jägerprüfungsverordnung stehen 40 Paragrafen im Gesetz und weniger als die Hälfte der bisherigen Para-grafen in der Verordnung als einzigem Ausführungserlass gegenüber.

1. Lesung im Grossen Rat:
Das Parlament hiess am 28. Oktober 2008 das totalrevidierte Jagdgesetz in erster Lesung mit 91 zu 28 Stimmen gut. Dies zur Freude von Regierungrat Peter C. Beyeler, der die Vorlage ohne nennswerte Abstriche durch die Erstberatung bringt, auch wenn auf die zweite Lesung hin noch der eine oder andere Prüfungsantrag zu behandeln sein wird. Die Nein-Stimmen kommen aus der SVP-Fraktion.

Präzisierungen zur Erhebung der Jagdstatistik und zum Sonntagsjagdverbot sind die einzigen Änderungen, die der Regierungsrat am Entwurf zum Jagdgesetz vor der zweiten Lesung im Grossen Rat noch vorgenommen hat.

2. Lesung im Grossen Rat:
Der Grosse Rat hat das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz des Kantons Aargau, AJSG) am 24. Februar 2009 in zweiter Beratung mit grosser Mehrheit beschlossen.

Aargauisches Jagdgesetz
 

Anpasssung

Das geltende Jagdgesetz von 1969 soll den veränderten rechtlichen, jagdlichen und gesellschaftlichen Rahmenbe-dingungen angepasst werden. Obwohl verschiedene bewährte Grundsätze des alten Gesetzes übernommen werden können, ist aus redaktionellen und gesetzestechnischen Gründen eine Totalrevision sowohl des Gesetzes selbst als auch der drei Ausführungs-erlasse nötig. Die Revision dient vor allem dazu, die Aufgabenteilung zwischen Kanton, Gemeinden, Jagdberechtigten und den zahlreichen jagdlichen Kommissionen zu entflechten sowie schlankere Verfahrensabläufe und eindeutige Zuständigkeiten festzulegen. Dabei werden die Erfahrungen, die sich in der Rechtsanwendung der vergangenen Jahre zeigten, berücksichtigt.

Der Entwurf des Jagdgesetzes nimmt eine Vielzahl der Stellungnahmen zum Vernehmlassungsentwurf auf. Insbesondere wurden diejenigen der wichtigen Verbände und Organisationen (Jagdschutzverein, Gemeinden, Bauernverband, Waldwirtschafts-verband, Försterverband, BirdLife, Tierschutz) und der politischen Parteien besonders sorgfältig ausgewertet und soweit wie möglich berücksichtigt.

Zum Entwurf des totalrevidierten Jagdgesetzes sind bei der Abteilung Wald im BVU 277 Stellungnahmen eingetroffen. Es stützt sich auf das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel. Das Gesetz regelt sämtliche Aspekte der Jagd, die Reviere, Pacht und die Rolle der Jagdgesellschaften, die im Auftrag des Staates arbeiten. Festgelegt sind die Abgeltungen für Schäden, welche Wildtiere an den landwirtschaftlichen Kulturen anrichten. In erster Lesung hat der Grosse Rat am 28. Okt. 2008 dem Jagdgesetz mit 91 Ja zu 28 Nein deutlich zugestimmt.

 

 

             
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    Copyright ©          E. Schmid, Turgi

 update © ES   06. Juni 2010