Aargauisches Jagdgesetz
Anpasssung
Das geltende Jagdgesetz von 1969 soll den veränderten rechtlichen, jagdlichen und gesellschaftlichen Rahmenbe-dingungen angepasst werden. Obwohl verschiedene bewährte Grundsätze des alten Gesetzes übernommen werden können, ist aus redaktionellen und gesetzestechnischen Gründen eine Totalrevision sowohl des Gesetzes selbst als auch der drei Ausführungs-erlasse nötig. Die Revision dient vor allem dazu, die Aufgabenteilung zwischen Kanton, Gemeinden, Jagdberechtigten und den zahlreichen jagdlichen Kommissionen zu entflechten sowie schlankere Verfahrensabläufe und eindeutige Zuständigkeiten festzulegen. Dabei werden die Erfahrungen, die sich in der Rechtsanwendung der vergangenen Jahre zeigten, berücksichtigt.
Der Entwurf des Jagdgesetzes nimmt eine Vielzahl der Stellungnahmen zum Vernehmlassungsentwurf auf. Insbesondere wurden diejenigen der wichtigen Verbände und Organisationen (Jagdschutzverein, Gemeinden, Bauernverband, Waldwirtschafts-verband, Försterverband, BirdLife, Tierschutz) und der politischen Parteien besonders sorgfältig ausgewertet und soweit wie möglich berücksichtigt.
Zum Entwurf des totalrevidierten Jagdgesetzes sind bei der Abteilung Wald im BVU 277 Stellungnahmen eingetroffen. Es stützt sich auf das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel. Das Gesetz regelt sämtliche Aspekte der Jagd, die Reviere, Pacht und die Rolle der Jagdgesellschaften, die im Auftrag des Staates arbeiten. Festgelegt sind die Abgeltungen für Schäden, welche Wildtiere an den landwirtschaftlichen Kulturen anrichten. In erster Lesung hat der Grosse Rat am 28. Okt. 2008 dem Jagdgesetz mit 91 Ja zu 28 Nein deutlich zugestimmt.
