Vorschriften
Revierjäger übernehmen Verantwortung nach Gesetz
Grundlage der jägerischen Aktivitäten bildet das eidgenössische Jagdgesetz. Es bezweckt, die Artenvielfalt und die Lebensräume der Wildtiere zu erhalten, bedrohte Arten zu schützen und die von Wildtieren verursachten Schäden auf ein tragbares Mass zu beschränken. Es bildet den Rahmen für eine angemessene Nutzung der Wildtierbestände durch die Jagd.
Anti-Jagd-Initiative kommt nicht zustande
Bern, 27. Jan. (sda) Die Volksinitiative zur Abschaffung der Jagd
kommt nicht zustande. Im noch verbleibenden Monat bis zum Ablauf
der Sammelfrist können nicht mehr genügend Unterschriften
gesammelt werden. Bis Am 1. März hätten 100'000 Unterschriften
zusammenkommen sollen. Der Kampf gegen die Jagd sei nicht vorbei,
nur der Teil der Initiative werde mit zu wenig Unterschriften
auslaufen, sagte der Präsident des Anti-Jagd-Forums, Christian
Peter, am Freitag gegenüber Schweizer Radio DRS. Das Forum will
jedoch eine weitere Initiative lancieren.
TOTALREVISION JAGDGESETZ
Zum Entwurf des totalrevidierten Jagdgesetzes sind bei der Abteilung
Wald im BVU 277 Stellungnahmen eingetroffen. Es stützt sich auf das
Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und
Vögel. Das Gesetz regelt sämtliche Aspekte der Jagd, die Reviere, Pacht
und die Rolle der Jagdgesellschaften, die im Auftrag des Staates
arbeiten. Festgelegt sind die Abgeltungen für Schäden, welche Wildtiere
an den landwirtschaftlichen Kulturen anrichten. In erster Lesung hat der
Grosse Rat am 28. Okt. 2008 dem Jagdgesetz mit 91 Ja zu 28 Nein deutlich
zugestimmt.
