Jagdgesellschaft Wasserschloss
Die Jagdpächter der beiden Reviere Birmenstorf und Gebenstorf-Turgi vereinigen sich unter dem Namen JG Wasserschloss zu einer einfachen Gesellschaft im Sinne von Art. 530 ff des Obligationenrechtes.
Der Zweck der Gesellschaft besteht in der gemeinsamen Pachtung, Hege und Bejagung der Reviere nach weidmännischen Grundsätzen und unter Pflege guter Kameradschaft nach Massgabe der geltenden, einschlägigen jagdrechtlichen Bedingungen.
Die Gesellschaft ist für die Zeit der Jagdpachtperiode vom 1. April 2002 bis 31. März 2010 bestehend.


