Die
Bürgergemeinde Gelterkinden in Kürze
-
Seit
1953 autonome öffentlich rechtliche Körperschaft
-
Erteilt
das Gemeindebürgerrecht
-
Fördert
die Heimatverbundenheit / Kultur
-
Bewirtschaftet
368 ha Wald
Die
Hälfte der Gemeindefläche von Gelterkinden besteht aus Wald
-
Führt
die Oberaufsicht über die Altersheimstiftung
-
Weltweit
gibt es 3'073 Gelterkinder Bürgerinnen und Bürger
-
davon
in Gelterkinden wohnhaft ca. 500
-
Gründungsmitglied
der Forstbetriebsgemeinschaft Farnsberg
-
bestehend
aus den Gemeinden Buus, Gelterkinden, Kilchberg, Maisprach,
Rickenbach, Tecknau, Zeglingen
-
Eigene
Rechtspersönlichkeit mit dem Ziel der gemeinsame fachgerechte und
effiziente Bewirtschaftung und Pflege ihrer Wälder
|
|
Leitung
und Verwaltung der Bürgergemeinde
Seit der Ablösung von der
Einwohnergemeinde 1953 bilden 5 Bürgerräte die
Exekutive, unterstützt von einem Schreiber oder einer Schreiberin sowie einem
Kassier. Die Räte werden alle vier Jahre von den stimmberechtigten Bürgerinnen
und Bürgern an der Urne gewählt, alle anderen Personen – die
Rechnungsrevisoren und die Banntagskommission – von der Bürgergemeindeversammlung
in offener Wahl. Die Bürgergemeindeversammlung wird zweimal pro Jahr einberufen
und beschliesst über Budget, Jahresrechnung und Aufnahmen ins Bürgerrecht.
|
Die
Bürgergemeinde
als Unternehmerin
Seit der Ablösung von
der Einwohnergemeinde ist sich die Bürgergemeinde bewusst, dass sie nur überlebt,
wenn sie nicht mehr ausgibt als sie aus eigener Unternehmerleistung
erwirtschaftet. Sie erhebt keine Steuern, verfügt weder über Bauland noch über
Einnahmen aus Baurechtszinsen, kann niemandem gegen Entgelt eine Deponie zur
Verfügung stellen und auch keine Mergel- oder Schottergrube abbauen. Der
Reichtum ohne finanziellen Wert liegt im Holz. Der Wald ist die grösste
Einnahmequelle und ein noch grösserer Ausgabenfaktor. Der Bürgerrat ist jedoch
zuversichtlich, dass unsere Gesellschaft wieder lernt, haushälterisch mit ihren
Ressourcen umzugehen und damit dem Holz wieder einen fairen Preis zuzugestehen.
|