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Einbürgerung in Gelterkinden
Die Wirtschaftszyklen und politische
Ereignisse bilden sich auch in den Einbürgerungen ab. Eine Auflistung der
Geschlechtsnamen und der Anzahl Familien oder eine Gliederung, wann sich
vermehrt Italiener oder Spanier, Jugoslawen oder Türken eingebürgert haben,
ergäbe quantitativ eine längere Liste. Folgender Hinweis mögen genügen: 760 Bürgerinnen und Bürger mit 197 verschiedenen
Geschlechtsnamen wohnten am 1.1.2002 in Gelterkinden.
Wer sich in Gelterkinden einbürgern lassen und sich damit auch
integrieren will, hat das Gesuch an den Bürgerrat zu stellen. Die Aufnahme in das
Gemeindebürgerrecht setzt für ausländische Personen eine ununterbrochene
Wohnsitzdauer in Gelterkinden von fünf Jahren, für Schweizer Bürgerinnen und
Bürger eine solche von drei Jahren voraus.
Der Ablauf in Kürze:
Einbürgerungsunterlagen
erhalten Sie bei Frau Lisa Bieri, Bürgerrätin, Tel. 061 981 48 05. Die
Unterlagen werden Ihnen, verbunden mit einem persönlichen Gespräch, bei Ihnen
zu Hause übergeben. Ein Versand der Unterlagen ist nicht vorgesehen.
Nach
der Einreichung des Gesuches werden Sie zu einem Gespräch mit dem Bürgerrat
Gelterkinden eingeladen. Es werden die Kenntnisse über unser politisches System,
die Integration in unsere Gemeinschaft, die Verständigungskompetenz sowie der
Leumund geprüft.
Der
Bürgerrat entscheidet nach dem Gespräch über eine befürwortende
Weiterleitung, Ablehnung oder Sistierung des Gesuchs. Sie werden über den
Entscheid schriftlich orientiert.
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Interessiert
an weiteren Informationen ?
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Wer erteilt das Bürgerrecht?
Der Bürgerrat oder die Bürgerschaft?
Soll das Gemeindebürgerrecht inskünftig
vom Bürgerrat und nicht mehr von der Bürgergemeindeversammlung erteilt werden.
Weite Kreise und das Verfassungsgericht erkennen einen Gesinnungswandel und
definieren deshalb die Einbürgerung neu nicht mehr als politischen Akt sondern
als Verwaltungsfunktion. Werden die Voraussetzungen erfüllt, ist das Recht auf
Einbürgerung gegeben. Eine Ablehnung müsste in einer beschwerdefähigen Verfügung
begründet werden, die vor Gericht anfechtbar sein müsste. Damit hätte eine
Behörde an die Stelle des Volkes zu treten, die über ihren Entscheid
Rechenschaft ablegen muss.
Auch
in Gelterkinden sind die Meinungen bezüglich Einbürgerungspraxis geteilt. Der
Bürgerrat nimmt sie ernst. Er prüft alle Personen im Rahmen seiner Möglichkeiten
und steht hinter jedem Antrag. Er ist überzeugt, dass die Bürgergemeindeversammlung
in voller Freiheit, offen, fair und verantwortungsbewusst die richtige
Entscheidung fällt.
Der Bürgerrat stellt die Einzelpersonen und Familien an der Bürgerversammlung
in Bild und Wort kurz vor, damit sich die Anwesenden selbst ein klareres Bild
der künftigen Schweizer- und Gelterkinder-Mitbürger machen können. Meist fällt
der Entscheid einstimmig aus.
Der Bürgerrat tritt für das
heutige System ein, aber möchte Integrationsmassnahmen fördern, um
ungerechtfertigte Ablehnungen zu vermeiden. Er sucht Wege, den Bewohnern ein Gefühl
der Heimatverbundenheit zu vermitteln. Diese Gemeinschaft lebt im selben
(Natur-) Raum, der eine Geschichte und eine Kultur entwickelt hat und in sich trägt.
Für die Zukunft tragen deshalb alle gemeinsam Verantwortung.
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Drei Bürgerrechte
Viele Schweizer verbindet ein oft
unsichtbares Band mit ihrer Heimatgemeinde, auch wenn sie sie kaum kennen. Das
Gefühl und das Wissen um diese Herkunft scheint im politisch-kulturellen
Bewusstsein verankert zu sein. Ebenso die Tatsache, dass mit diesem Gemeindebürgerrecht
ein Kantonsbürgerrecht und das Schweizer Bürgerrecht unteilbar verbunden ist.
Es ist deshalb nicht selbstverständlich, dass 1998 im Zuge der Aktion „150
Jahre Bundesstaat“ etwa 150 Schweizer und Schweizerinnen Gelterkinder Bürger
wurden. Erstaunlicherweise ist diese Dreistufigkeit den meisten Ausländern, die
sich um das Bürgerrecht bewerben, nicht bewusst.
Als Einbürgerungsgebühr verlangte Gelterkinden
bisher für volljährige Ausländer einen Zwölftel des steuerbaren
Einkommens. Seit 1.1.2006 werden die Gebühren kostendeckend nach
Veraltungsaufwand erhoben
(siehe
Gebührenordnung). Falls zwischen den dreissiger bis fünfziger Jahren überhaupt
eingebürgert wurde, betrug sie mehrere Monatsgehälter. Erfreulich und ein
Zeichen der Wertschätzung für den Markenartikel „Schweizer Bürger“ ist,
dass etwa ein Drittel der regelmässigen Besucher der Bürgerversammlungen
eingebürgerte Ausländer sind. Auch in der Banntagskommission und v.a. im
Wirtschaftsbetrieb haben sich seit den 1970er Jahren weit überdurchschnittlich
viele Eingebürgerte besonders engagiert.
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