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Einbürgerung in Gelterkinden

Die Wirtschaftszyklen und politische Ereignisse bilden sich auch in den Einbürgerungen ab. Eine Auflistung der Geschlechtsnamen und der Anzahl Familien oder eine Gliederung, wann sich vermehrt Italiener oder Spanier, Jugoslawen oder Türken eingebürgert haben, ergäbe quantitativ eine längere Liste. Folgender Hinweis mögen genügen:  760 Bürgerinnen und Bürger mit 197 verschiedenen Geschlechtsnamen wohnten am 1.1.2002 in Gelterkinden. 

Wer sich in Gelterkinden einbürgern lassen und sich damit auch integrieren will, hat das Gesuch an den Bürgerrat zu stellen. Die Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht setzt für ausländische Personen eine ununterbrochene Wohnsitzdauer in Gelterkinden von fünf Jahren, für Schweizer Bürgerinnen und Bürger eine solche von drei Jahren voraus. 

Der Ablauf in Kürze:

Einbürgerungsunterlagen erhalten Sie bei Frau Lisa Bieri, Bürgerrätin, Tel.  061 981 48 05. Die Unterlagen werden Ihnen, verbunden mit einem persönlichen Gespräch, bei Ihnen zu Hause übergeben. Ein Versand der Unterlagen ist nicht vorgesehen.

Nach der Einreichung des Gesuches werden Sie zu einem Gespräch mit dem Bürgerrat Gelterkinden eingeladen. Es werden die Kenntnisse über unser politisches System, die Integration in unsere Gemeinschaft, die Verständigungskompetenz sowie der Leumund geprüft.

Der Bürgerrat entscheidet nach dem Gespräch über eine befürwortende Weiterleitung, Ablehnung oder Sistierung des Gesuchs. Sie werden über den Entscheid schriftlich orientiert.

Interessiert an weiteren Informationen ?

Wer erteilt das Bürgerrecht? 

Der Bürgerrat oder die Bürgerschaft?

Soll das Gemeindebürgerrecht inskünftig vom Bürgerrat und nicht mehr von der Bürgergemeindeversammlung erteilt werden. Weite Kreise und das Verfassungsgericht erkennen einen Gesinnungswandel und definieren deshalb die Einbürgerung neu nicht mehr als politischen Akt sondern als Verwaltungsfunktion. Werden die Voraussetzungen erfüllt, ist das Recht auf Einbürgerung gegeben. Eine Ablehnung müsste in einer beschwerdefähigen Verfügung begründet werden, die vor Gericht anfechtbar sein müsste. Damit hätte eine Behörde an die Stelle des Volkes zu treten, die über ihren Entscheid Rechenschaft ablegen muss. 

Auch in Gelterkinden sind die Meinungen bezüglich Einbürgerungspraxis geteilt. Der  Bürgerrat nimmt sie ernst. Er prüft alle Personen im Rahmen seiner Möglichkeiten und steht hinter jedem Antrag. Er ist überzeugt, dass die Bürgergemeindeversammlung in voller Freiheit, offen, fair und verantwortungsbewusst die richtige Entscheidung fällt. 

Der Bürgerrat stellt die Einzelpersonen und Familien an der Bürgerversammlung in Bild und Wort kurz vor, damit sich die Anwesenden selbst ein klareres Bild der künftigen Schweizer- und Gelterkinder-Mitbürger machen können. Meist fällt der Entscheid einstimmig aus. 

Der Bürgerrat tritt für das heutige System ein, aber möchte Integrationsmassnahmen fördern, um ungerechtfertigte Ablehnungen zu vermeiden. Er sucht Wege, den Bewohnern ein Gefühl der Heimatverbundenheit zu vermitteln. Diese Gemeinschaft lebt im selben (Natur-) Raum, der eine Geschichte und eine Kultur entwickelt hat und in sich trägt. Für die Zukunft tragen deshalb alle gemeinsam Verantwortung.

Drei Bürgerrechte

Viele Schweizer verbindet ein oft unsichtbares Band mit ihrer Heimatgemeinde, auch wenn sie sie kaum kennen. Das Gefühl und das Wissen um diese Herkunft scheint im politisch-kulturellen Bewusstsein verankert zu sein. Ebenso die Tatsache, dass mit diesem Gemeindebürgerrecht ein Kantonsbürgerrecht und das Schweizer Bürgerrecht unteilbar verbunden ist. Es ist deshalb nicht selbstverständlich, dass 1998 im Zuge der Aktion „150 Jahre Bundesstaat“ etwa 150 Schweizer und Schweizerinnen Gelterkinder Bürger wurden. Erstaunlicherweise ist diese Dreistufigkeit den meisten Ausländern, die sich um das Bürgerrecht bewerben, nicht bewusst. 

Als Einbürgerungsgebühr verlangte Gelterkinden bisher für volljährige Ausländer einen Zwölftel des steuerbaren Einkommens. Seit 1.1.2006 werden die Gebühren kostendeckend nach Veraltungsaufwand erhoben (siehe Gebührenordnung). Falls zwischen den dreissiger bis fünfziger Jahren überhaupt eingebürgert wurde, betrug sie mehrere Monatsgehälter. Erfreulich und ein Zeichen der Wertschätzung für den Markenartikel „Schweizer Bürger“ ist, dass etwa ein Drittel der regelmässigen Besucher der Bürgerversammlungen eingebürgerte Ausländer sind. Auch in der Banntagskommission und v.a. im Wirtschaftsbetrieb haben sich seit den 1970er Jahren weit überdurchschnittlich viele Eingebürgerte besonders engagiert.

 

Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an den Bürgerrat 
Copyright © 2004 Bürgergemeinde Gelterkinden
Stand: 03. September 2010

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