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Die Bürgergemeinde Gelterkinden
(BGG)
Während
des Mittelalters und weit in die Neuzeit bedeutete "Gemeinde"
selbstverständlich Bürgergemeinde. Die Bürgergemeinde hat sich erst im Jahre
1953 von der Einwohnergemeinde getrennt. Sie verwaltet selbstständig das Bürgergut,
pflegt die Waldung, verleiht das Gemeindebürger recht und führt den
Banntag durch. Jeweils im Frühjahr und Herbst findet eine Bürgergemeindeversammlung
statt.
Die
laufenden Geschäfte werden vom Bürgerrat, bestehen aus fünf Mitgliedern sowie
einer Schreiberin, einem Kassier und dem Förster, geführt. Im Jahre 1973
gründete die Bürgergemeinde eine Stiftung zum Bau des heutigen Alters- und
Pflegeheimes. Die Bürgergemeinde bewirtschaftet eine Waldfläche von 368 ha,
wovon sich 36 ha im Eital auf Boden der Gemeinde Tecknau befindet. Der
Gelterkinder Berg ist sehr abwechslungsreich und zeichnet sich durch seine
Artenvielfalt ( 40 Baumarten) aus, wobei Buchen, Weistannen und Rottannen den
Hauptteil bilden. Da der Wald und die Waldränder auch eine wichtige
Schutzfunktion erfüllen und den Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten
bieten, liegt der Forstequipe die natur nahe Pflege besonders am Herzen.
Der Holzzuwachs beträgt ungefähr 2000 m3
pro Jahr. Neben Stamm-, Industrie- und Brennholz verkauft die
Bürgergemeinde Holzschnitzel für Schnitzelfeuerung in unserer
Gemeinde. Jeweils im Frühjahr wird eine Waldräumung durchgeführt, zu
welcher die Bevölkerung herzlich eingeladen ist. Im Jahre 2000 haben sich die
Bürgergemeinden Gelterkinden, Buus; Kilchberg; Maisprach, Tecknau und Zeglingen
zu einer Forstreviergemeinschaft zusammen geschlossen. Der 1999 neu umgebaute
Werkhof steht im "Ei". Solidarität und paritätische
Mitbestimmung bilden die Eckpfeiler des Vertrages. Die Revierkommission verleiht
der neuen Struktur unternehmerische Impulse und optimiert zusammen
mit dem Förster als Betriebsleiter den Einsatz von Personal, Fahrzeug und
Geräten.
Ein nicht mehr wegzudenkendes Werk der Bürgergemeinde ist das
1973 eröffnete und seither mehrmals erweiterte Alters- und Pflegeheim. Es
gründet auf einer öffentllichrechtlichen Stiftung der Bürgergemeinde, zu der sie
auch das erste Grundkapital beigetragen hat. An Aufbau und Führung waren und
sind ehrenamtlich tätige Bürger massgeblich beteiligt.
(Gemeindeordnung der
Bürgergemeinde Gelterkinden im PDF)
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Die
Bürgergemeinde und die Einwohnergemeinde:
Nebeneinander
und Miteinander
Die
Bürgergemeinde verfügt mit 332.18 ha Wald in Gelterkinden über einen
beträchtlichen Grundbesitz. Zudem ist der Wald für die Lebensqualität
Gelterkindens von ausschlaggebender Bedeutung und als Erholungsraum sehr beliebt
ist. Deshalb müsste die Bürgergemeinde im Bewusstsein der Bevölkerung eine
bedeutende Funktion ausüben. Dem ist nicht so. Weil die Kompetenzen des
Gemeinderates durch das Waldgesetz ausgeweitet wurden, der Förster zudem neu
der Revierkommission untersteht und in Bezug auf seine hoheitliche Funktionen
gegenüber Gemeinderat und Kanton verantwortlich ist, hat sich ein neues
Dreiecksverhältnis gebildet. Die Bedeutung der Bürgergemeinde verringerte sich
weiter. Beide Gemeinden verfolgen ihre Politik unabhängig voneinander, arbeiten
punktuell Hand in Hand, doch eine konzeptionelle Kooperation drängte sich noch
nicht auf. Seit einigen Jahren wird der Bürgerrat beispielsweise bei der
Jungbürgerfeier sehr partnerschaftlich miteinbezogen, der Gemeinderat wird
traditionell zum Waldausgang eingeladen. Dass mehrere Gemeinderäte gleichzeitig
Bürger sind, hat mit dem Status ‚Bürger’ nichts zu tun. Ansonsten pflegen
die beiden Behörden ein einvernehmliches Verhältnis.
Hat
die Institution Bürgergemeinde eine Zukunft?
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Die
Immobilien der Bürgergemeinde
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Bürgerhaus

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Die
Geschichte des Bürgerhauses wird in der Heimatkunde 1966, soweit es die Bürgergemeinde
betrifft, kurz geschildert. Die Wohnung wurde 1987/88 Jahren aufwändig
renoviert, trotzdem entstand keine moderne Wohnung. Um die Ertragslage zu
verbessern, wurden das Ratszimmer und der Bürgersaal etappenweise an jenen
Tagen oder zu jenen Tageszeiten ausgemietet, in denen sie leer standen. Heute
sind die Räume im Parterre ständig vermietet, der Saal stundenweise. |
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Schopf
und Werkhof

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Im Jahre 1941 plante und baute die Bürgergemeinde
einen Brennholzlagerschuppen am Krummackerweg. Er diente bis Ende der 1990er
Jahre als Garage und Lagerraum, erfüllte jedoch Mangels fehlender Nasszellen,
Arbeits-, Umkleide- und Aufenthaltsräume in keiner Arte und Weise die
Voraussetzungen welche an einen Werkhof gestellt werden. Die Bürgergemeinde war
deshalb seit 1989 auf der Suche nach einem anderen Standort. Nicht weniger als
acht verschiedene Möglichkeiten wurden intensiv geprüft und infolge diverser
Gründe wieder verworfen bis am 1. Oktober 1998 die Landwirtschaftliche
Grastrocknungsanlage „Unteres Eifeld“ Böckten/Gelterkinden für den Betrag
von CHF 570‘000 gekauft werden konnte. Nachdem das Gebäude für einen Betrag
von CHF 230‘000 den Bedürfnissen an einen Revierwerkhof angepasst wurde,
konnte der neue Werkhof am 1. Mai 1999 bezogen werden. Infolge fehlender
Eigenmittel haben der Bürgergemeinde zwei Nachbarbürgergemeinden mit einem
Darlehen und der Kanton Basel-Landschaft mit einem Beitrag aus dem
Ausgleichsfonds die Finanzierung ermöglicht.
Die betriebsrelevanten Räume und Flächen sind an das Forstrevier
und die zur Zeit nicht genutzten Kapazitäten als Lagerraum fremd vermietet.
Im äusserst baufälligen Schuppen
am Krummackerweg lagerten seit dem Bezug des neuen Werkhofes, ein Handwerker, die
Einwohnergemeinde und ein Verein Material. Im
März 2004 musste der Schopf 6 neuen Garagen weichen.
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Stierenstallhütte

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Die
Stierenstallhütte ist eine
typische Waldhütte; allzu ursprünglich vielleicht... Obwohl seit 40 Jahren
immer wieder der Wunsch nach einer Hütte laut wurde, wie sie unsere Nachbarn
ihr eigen nennen dürfen, kann die Hütte auf der Hochebene weder mit
fliessendem Wasser noch mit Elektrizität versorgt werden. Der Hüttenwart ergänzte
regelmässig zwar das eine oder andere. Trotzdem wird sie kaum mehr als zweimal
pro Monat vermietet. Aber sie ist gemütlich, und wer echte Hüttenromantik zu
schätzen weiss, mietet sie gerne für ein Fest. |
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Das Gabholz
Die Unmengen Holz, die „Lothar“ Ende Dezember
1999 umwarf, liessen manchen glauben, die Bürgergemeinde könne das
Brennholz - oder für die Bürger das Gabholz - zu enorm günstigem Preis
abgeben. Doch wie viel müsste die Bürgergemeinde verlangen bei
Gestehungskosten von ca. Fr. 70.- pro m³ ? Die Grösse einer Gabe betrug
zwischen 1900 und 1920 4 bis 5 Ster, 1930 bis 1940 2 Ster, 1940 bis 1952 1 ½
Ster, seither meist 2 Ster. Ein Ster entspricht
1.3 m³, die Gabe kostete in den letzten Jahren vor der Abschaffung Fr. 120.-.

Mit der Einladung zur Bürgergemeindeversammlung im
Dezember wurden die Ortsbürger jeweils eingeladen, das Gabholz zu bestellen. Anspruchberechtigt
war, wer einen eigenen Haushalt führt. Die Unterscheidung in ganze Gaben und Witwengaben für Geschiedene,
Unverheiratete und Verwitwete wurde in den 1960er Jahren aufgehoben. Die
Barentschädigung schaffte man einige Jahre später ab, weil immer mehr Bürger
das Bargeld dem Holz vorzuziehen begannen.
Die Zahl der Bezüger
sank von 237 (1889) über 158 (1965) und 81 (1980) auf < 50 (2002).
An der
Bürgergemeindeversammlung vom 4.12.2003 wurde auf Antrag des Bürgerrates und
nach einigen Diskussionen der Gabholzbezug abgeschafft.
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