Bürgergemeinde

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Gelterkinden

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Die Bürgergemeinde Gelterkinden (BGG)

Während des Mittelalters und weit in die Neuzeit bedeutete "Gemeinde" selbstverständlich Bürgergemeinde. Die Bürgergemeinde hat sich erst im Jahre 1953 von der Einwohnergemeinde getrennt. Sie verwaltet selbstständig das Bürgergut, pflegt die Waldung, verleiht das Gemeindebürger recht  und führt den Banntag durch. Jeweils im Frühjahr und Herbst findet eine Bürgergemeindeversammlung statt. 

Die laufenden Geschäfte werden vom Bürgerrat, bestehen aus fünf Mitgliedern sowie einer Schreiberin, einem Kassier und dem Förster, geführt. Im Jahre 1973 gründete die Bürgergemeinde eine Stiftung zum Bau des heutigen Alters- und Pflegeheimes. Die Bürgergemeinde bewirtschaftet eine Waldfläche von 368 ha, wovon sich 36 ha im Eital auf Boden der Gemeinde Tecknau befindet. Der Gelterkinder Berg ist sehr abwechslungsreich und zeichnet sich durch seine Artenvielfalt ( 40 Baumarten) aus, wobei Buchen, Weistannen und Rottannen den Hauptteil bilden.  Da der Wald und die Waldränder auch eine wichtige Schutzfunktion erfüllen und den Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten bieten, liegt der Forstequipe die natur nahe Pflege besonders am Herzen.  Der Holzzuwachs beträgt ungefähr 2000 m3 pro Jahr.  Neben Stamm-, Industrie- und Brennholz verkauft die Bürgergemeinde Holzschnitzel  für Schnitzelfeuerung  in unserer Gemeinde. Jeweils im Frühjahr wird eine Waldräumung  durchgeführt, zu welcher die Bevölkerung herzlich eingeladen ist. Im Jahre 2000 haben sich die Bürgergemeinden Gelterkinden, Buus; Kilchberg; Maisprach, Tecknau und Zeglingen zu einer Forstreviergemeinschaft zusammen geschlossen. Der 1999 neu umgebaute Werkhof steht im "Ei".  Solidarität und paritätische Mitbestimmung bilden die Eckpfeiler des Vertrages. Die Revierkommission verleiht der neuen Struktur unternehmerische Impulse und optimiert zusammen mit dem Förster als Betriebsleiter den Einsatz von Personal, Fahrzeug und Geräten.

Ein nicht mehr wegzudenkendes Werk der Bürgergemeinde ist das 1973 eröffnete und seither mehrmals erweiterte Alters- und Pflegeheim. Es gründet auf einer öffentllichrechtlichen Stiftung der Bürgergemeinde, zu der sie auch das erste Grundkapital beigetragen hat. An Aufbau und Führung waren und sind ehrenamtlich tätige Bürger massgeblich beteiligt.

(Gemeindeordnung der Bürgergemeinde Gelterkinden im PDF)

Die Bürgergemeinde und die Einwohnergemeinde:

Nebeneinander und Miteinander

Die Bürgergemeinde verfügt mit 332.18 ha Wald in Gelterkinden über einen beträchtlichen Grundbesitz. Zudem ist der Wald für die Lebensqualität Gelterkindens von ausschlaggebender Bedeutung und als Erholungsraum sehr beliebt ist. Deshalb müsste die Bürgergemeinde im Bewusstsein der Bevölkerung eine bedeutende Funktion ausüben. Dem ist nicht so. Weil die Kompetenzen des Gemeinderates durch das Waldgesetz ausgeweitet wurden, der Förster zudem neu der Revierkommission untersteht und in Bezug auf seine hoheitliche Funktionen gegenüber Gemeinderat und Kanton verantwortlich ist, hat sich ein neues Dreiecksverhältnis gebildet. Die Bedeutung der Bürgergemeinde verringerte sich weiter. Beide Gemeinden verfolgen ihre Politik unabhängig voneinander, arbeiten punktuell Hand in Hand, doch eine konzeptionelle Kooperation drängte sich noch nicht auf. Seit einigen Jahren wird der Bürgerrat beispielsweise bei der Jungbürgerfeier sehr partnerschaftlich miteinbezogen, der Gemeinderat wird traditionell zum Waldausgang eingeladen. Dass mehrere Gemeinderäte gleichzeitig Bürger sind, hat mit dem Status ‚Bürger’ nichts zu tun. Ansonsten pflegen die beiden Behörden ein einvernehmliches Verhältnis.

Hat die Institution Bürgergemeinde eine Zukunft?

Die Immobilien der Bürgergemeinde

Bürgerhaus

Die Geschichte des Bürgerhauses wird in der Heimatkunde 1966, soweit es die Bürgergemeinde betrifft, kurz geschildert. Die Wohnung wurde 1987/88 Jahren aufwändig renoviert, trotzdem entstand keine moderne Wohnung. Um die Ertragslage zu verbessern, wurden das Ratszimmer und der Bürgersaal etappenweise an jenen Tagen oder zu jenen Tageszeiten ausgemietet, in denen sie leer standen. Heute sind die Räume im Parterre ständig vermietet, der Saal stundenweise.

Schopf und Werkhof

 

 

Im Jahre 1941 plante und baute die Bürgergemeinde einen Brennholzlagerschuppen am Krummackerweg. Er diente bis Ende der 1990er Jahre als Garage und Lagerraum, erfüllte jedoch Mangels fehlender Nasszellen, Arbeits-, Umkleide- und Aufenthaltsräume in keiner Arte und Weise die Voraussetzungen welche an einen Werkhof gestellt werden. Die Bürgergemeinde war deshalb seit 1989 auf der Suche nach einem anderen Standort. Nicht weniger als acht verschiedene Möglichkeiten wurden intensiv geprüft und infolge diverser Gründe wieder verworfen bis am 1. Oktober 1998 die Landwirtschaftliche Grastrocknungsanlage „Unteres Eifeld“ Böckten/Gelterkinden für den Betrag von CHF 570‘000 gekauft werden konnte. Nachdem das Gebäude für einen Betrag von CHF 230‘000 den Bedürfnissen an einen Revierwerkhof angepasst wurde, konnte der neue Werkhof am 1. Mai 1999 bezogen werden. Infolge fehlender Eigenmittel haben der Bürgergemeinde zwei Nachbarbürgergemeinden mit einem Darlehen und der Kanton Basel-Landschaft mit einem Beitrag aus dem Ausgleichsfonds die Finanzierung ermöglicht. 

Die betriebsrelevanten Räume und Flächen sind an das Forstrevier und die zur Zeit nicht genutzten Kapazitäten als Lagerraum fremd vermietet.

Im äusserst baufälligen Schuppen am Krummackerweg lagerten seit dem Bezug des neuen Werkhofes, ein Handwerker, die Einwohnergemeinde und ein Verein Material. Im März 2004 musste der Schopf 6 neuen Garagen weichen.

 

Stierenstallhütte

Die Stierenstallhütte ist eine typische Waldhütte; allzu ursprünglich vielleicht... Obwohl seit 40 Jahren immer wieder der Wunsch nach einer Hütte laut wurde, wie sie unsere Nachbarn ihr eigen nennen dürfen, kann die Hütte auf der Hochebene weder mit fliessendem Wasser noch mit Elektrizität versorgt werden. Der Hüttenwart ergänzte regelmässig zwar das eine oder andere. Trotzdem wird sie kaum mehr als zweimal pro Monat vermietet. Aber sie ist gemütlich, und wer echte Hüttenromantik zu schätzen weiss, mietet sie gerne für ein Fest.

Das Gabholz

Die Unmengen Holz, die „Lothar“ Ende Dezember 1999 umwarf, liessen manchen glauben, die Bürgergemeinde könne das Brennholz - oder für die Bürger das Gabholz - zu enorm günstigem Preis abgeben. Doch wie viel müsste die Bürgergemeinde verlangen bei Gestehungskosten von ca. Fr. 70.- pro m³ ? Die Grösse einer Gabe betrug zwischen 1900 und 1920 4 bis 5 Ster, 1930 bis 1940 2 Ster, 1940 bis 1952 1 ½  Ster, seither meist 2 Ster. Ein Ster entspricht  1.3 m³, die Gabe kostete in den letzten Jahren vor der Abschaffung Fr. 120.-. 

Mit der Einladung zur Bürgergemeindeversammlung im Dezember wurden die Ortsbürger jeweils eingeladen, das Gabholz zu bestellen. Anspruchberechtigt war, wer einen eigenen Haushalt führt. Die Unterscheidung in ganze Gaben und Witwengaben für Geschiedene, Unverheiratete und Verwitwete wurde in den 1960er Jahren aufgehoben. Die Barentschädigung schaffte man einige Jahre später ab, weil immer mehr Bürger das Bargeld dem Holz vorzuziehen begannen.

Die Zahl der Bezüger sank von 237 (1889) über 158 (1965) und 81 (1980) auf < 50 (2002). 

An der Bürgergemeindeversammlung vom 4.12.2003 wurde auf Antrag des Bürgerrates und nach einigen Diskussionen der Gabholzbezug abgeschafft.

 

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Copyright © 2004 Bürgergemeinde Gelterkinden
Stand: 03. September 2010

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